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Zukunft Immobilienverwaltung

Sondervergütungen: Warum "kostenlos mitmachen" Ihr Unternehmen ruiniert

Sie kennen die Situation. Der Eigentümer ruft an, hat eine Idee, einen Wunsch, ein Problem. "Könnten Sie sich auch um den Verkauf der Garage kümmern?" "Wir bräuchten jemanden, der die Sanierung koordiniert." "Die Nebenkostenabrechnung der Gewerbeeinheit müsste nochmal komplett überarbeitet werden."

Sondervergütungen: Warum "kostenlos mitmachen" Ihr Unternehmen ruiniert

Das teuerste Wort in der Hausverwaltung: "machen wir mit"

Sie kennen die Situation. Der Eigentümer ruft an, hat eine Idee, einen Wunsch, ein Problem. "Könnten Sie sich auch um den Verkauf der Garage kümmern?" "Wir bräuchten jemanden, der die Sanierung koordiniert." "Die Nebenkostenabrechnung der Gewerbeeinheit müsste nochmal komplett überarbeitet werden."

Und die Verwaltung sagt: "Machen wir." Ohne Zusatzvereinbarung, ohne Preisabsprache, ohne auch nur zu überlegen, ob diese Leistung im Verwaltervertrag enthalten ist. Aus Gefälligkeit, aus Gewohnheit, aus Angst, den Kunden zu verlieren.

Was als Servicebereitschaft gemeint ist, ist betriebswirtschaftlich ein Desaster. Denn jede Stunde, die Ihre Mitarbeiter für nicht vergütete Sonderleistungen aufwenden, fehlt an anderer Stelle. Sie subventionieren den Eigentümer mit Ihrer Arbeitszeit -- und am Jahresende wundern Sie sich, warum die Marge nicht stimmt.

Die versteckte Quersubventionierung

Wie sich das Problem aufbaut

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Die Grundvergütung einer Hausverwaltung deckt einen definierten Leistungskatalog ab: Objektbetreuung, Buchhaltung, Eigentümerversammlung, laufende Instandhaltungskoordination. Was darüber hinausgeht -- Sanierungsbegleitung, Versicherungsschadenabwicklung, Mietrückstandsverfolgung, Sondereigentumsverwaltung, Eigentümerwechsel --, ist Sonderleistung.

In der Praxis verschwimmen diese Grenzen. Ein Verwaltervertrag aus dem Jahr 2018 enthält vielleicht zehn Zeilen zum Leistungsumfang. Was Grundleistung ist und was Sonderleistung, lässt sich daraus kaum ableiten. Also macht die Verwaltung alles -- und berechnet nichts.

Das summiert sich. Eine mittlere Hausverwaltung mit 1.000 Einheiten erbringt im Schnitt Sonderleistungen im Wert von 30.000 bis 60.000 Euro pro Jahr, ohne diese abzurechnen. Das ist kein Schätzwert, sondern eine Größenordnung, die in Beratungsprojekten immer wieder auftaucht.

Warum es so schwer fällt, Nein zu sagen

Der Grund liegt in der Branchenkultur. Hausverwaltung wird traditionell als Dienstleistung verstanden, bei der Extras dazugehören. Viele Verwalter haben Angst, als geldgierig wahrgenommen zu werden. Oder sie fürchten, den Eigentümer an einen günstigeren Wettbewerber zu verlieren.

Diese Angst ist nachvollziehbar, aber sie beruht auf einem Denkfehler. Denn Eigentümer, die kostenlose Zusatzleistungen erwarten, sind keine guten Kunden. Sie sind Kunden, die den Wert der Verwaltungsarbeit nicht verstehen. Und kein Preiskampf der Welt wird das ändern.

Was in der Vergütungsstruktur schiefläuft

Das Flatrate-Modell und seine Tücken

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.

Viele Verwaltungen arbeiten mit einer pauschalen Monatsvergütung pro Einheit -- zwischen 20 und 35 Euro bei WEG, zwischen 25 und 45 Euro bei Mietverwaltung. Dieses Modell ist simpel und transparent, aber es hat einen strukturellen Nachteil: Es bestraft diejenigen, die gute Arbeit leisten.

Je mehr sich die Verwaltung kümmert, desto niedriger wird der effektive Stundensatz. Eine Verwaltung, die bei einer WEG mit 30 Einheiten eine aufwändige Sanierungsbegleitung übernimmt, arbeitet bei 25 Euro pro Einheit und Monat schnell für einen effektiven Stundensatz von 12 Euro. Das liegt unter dem Mindestlohn.

Die Lösung: Grundleistung und Sonderleistung trennen

Professionelle Verwaltungen arbeiten mit einem zweiteiligen Vergütungsmodell:

Grundvergütung: Deckt den laufenden Betrieb -- Buchhaltung, Korrespondenz, Objektbegehung, Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung.

Sondervergütungskatalog: Definiert, welche Leistungen darüber hinausgehen und was sie kosten. Nicht als Überraschung im Kleingedruckten, sondern offen kommuniziert und vertraglich vereinbart.

Dieses Modell hat drei Vorteile: Es schützt die Verwaltung vor Selbstausbeutung. Es schafft Transparenz für den Eigentümer. Und es macht den Wert der Verwaltungsarbeit sichtbar -- was langfristig die Zahlungsbereitschaft erhöht.

Zehn Leistungen, die Sie ab sofort bepreisen sollten

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber sie erfasst die häufigsten Sonderleistungen, die in der Praxis unberechnet bleiben:

Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.

  1. Sanierungsbegleitung: Koordination größerer Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen (oft 3-5 Prozent der Bausumme oder Stundenhonorar).

  2. Eigentümerwechsel: Bonitätsprüfung, Mieterwechselprotokoll, neue Stammdaten anlegen, Abrechnungszäsur erstellen.

  3. Versicherungsschadenabwicklung: Schadensmeldung, Abstimmung mit Versicherer, Nachverfolgung bis zur Auszahlung.

  4. Gerichtstermine: Vertretung oder Vorbereitung bei Rechtsstreitigkeiten, die über die normale Verwaltung hinausgehen.

  5. Sondereigentumsverwaltung: Verwaltung von Sondereigentum im Auftrag einzelner Eigentümer.

  6. Mahnwesen über die erste Mahnung hinaus: Zweite und dritte Mahnung, Übergabe an Inkasso, Vorbereitung für den Anwalt.

  7. Außerordentliche Eigentümerversammlungen: Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung zusätzlicher Versammlungen.

  8. Erstellung von Bescheinigungen: §35a-EStG-Bescheinigungen, Energieausweis-Koordination, Behördenanfragen.

  9. Leerstandsmanagement: Aktive Vermarktung und Neuvermietung leerstehender Einheiten.

  10. Rechtsdienstleistungen: Erstellung von Mieterhöhungsverlangen, Kündigungsschreiben, Abmahnungen.

Was passiert, wenn Sie nichts ändern

Die Rechnung ist einfach: Wenn Ihre Grundvergütung 25 Euro pro Einheit und Monat beträgt und Sie pro Einheit durchschnittlich zwei Stunden jährlich für unbezahlte Sonderleistungen aufwenden, verschenken Sie bei einem Bürostundensatz von 65 Euro genau 130 Euro pro Einheit und Jahr. Bei 500 Einheiten sind das 65.000 Euro -- brutto, nicht netto. Das ist bei vielen Verwaltungen die Differenz zwischen einem profitablen und einem defizitären Geschäftsjahr.

Wie es weitergeht

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Dieser Artikel beschreibt das Problem und die Dringlichkeit. Die Lösung liegt im Detail: Wie formulieren Sie einen Verwaltervertrag, der Grund- und Sonderleistungen sauber trennt? Wie gestalten Sie eine Preisgleitklausel, die vor Gericht Bestand hat? Wie bauen Sie eine SLA-Anlage ein?

Im Deep Dive "Verwaltervertrag 2026" finden Sie einen kommentierten Mustervertrag mit vollständigem Leistungskatalog, Sondervergütungstabelle, Preisgleitklausel und SLA-Anlage.

[Zum Deep Dive: Verwaltervertrag 2026 -- Leistungskatalog, Vergütung, Mustervertrag](9-18b-verwaltervertrag-2026-deep-dive.md)

Dieser Artikel gibt allgemeine betriebswirtschaftliche und organisatorische Hinweise. Für die rechtssichere Gestaltung von Verwalterverträgen und Vergütungsvereinbarungen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

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