Zum Inhalt springen
Zukunft Immobilienverwaltung
Wachstum & SkalierungSnackable9 Min Lesezeit

Versicherungsvermittlung als Zusatzerlös: 5-15 EUR/WE/Jahr ohne eigene BaFin-Lizenz

Jede Hausverwaltung betreut Gebäudeversicherungen. Sie melden Schäden, koordinieren Gutachter, verhandeln mit Regulierern. Der Aufwand ist erheblich — aber die Provision für die Vermittlung dieser Versicherungen geht an einen Makler, der mit dem Objekt wenig zu tun hat. Er hat die Police vor Jahren

Versicherungsvermittlung als Zusatzerlös: 5-15 EUR/WE/Jahr ohne eigene BaFin-Liz

1.200 Einheiten verwalten — und die Versicherungsprämie kassiert ein Fremder

Jede Hausverwaltung betreut Gebäudeversicherungen. Sie melden Schäden, koordinieren Gutachter, verhandeln mit Regulierern. Der Aufwand ist erheblich — aber die Provision für die Vermittlung dieser Versicherungen geht an einen Makler, der mit dem Objekt wenig zu tun hat. Er hat die Police vor Jahren abgeschlossen, kassiert seitdem jährlich Bestandsprovision und meldet sich einmal im Jahr zur Vertragsverlängerung.

Das ist Geld, das auf Ihrem Tisch liegen könnte. Nicht als Nebenverdienst, sondern als systematischer Erlösstrom, der mit jedem verwalteten Objekt wächst — ohne dass Sie selbst Versicherungsmakler werden müssen.

Das Geschäftsmodell: Produktakzessorische Vermittlung nach § 34d GewO

Die gute Nachricht: Sie brauchen keine eigene BaFin-Zulassung, um Versicherungen zu vermitteln, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Haupttätigkeit stehen. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO erlaubt die sogenannte „produktakzessorische Vermittlung" — und das ist genau Ihr Fall.

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Was Sie ohne BaFin-Lizenz vermitteln dürfen:

  • Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar).

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

  • Glasversicherung.

  • Technische Versicherungen (Aufzug, Heizung, Photovoltaik).

  • Gewässerschadenhaftpflicht (bei Öltanks).

  • Mietausfallversicherung.

Voraussetzungen:

  • Die Versicherungsvermittlung darf nicht Ihre Haupttätigkeit sein — sie muss Ergänzung zur Verwaltungstätigkeit bleiben.

  • Sie müssen den Kunden darüber informieren, dass Sie nicht als Versicherungsmakler, sondern als produktakzessorischer Vermittler tätig werden.

  • Dokumentationspflicht: Beratung und Wünsche des Kunden müssen festgehalten werden.

  • Registrierungspflicht: Eintragung ins Vermittlerregister über die IHK — kein Sachkundenachweis erforderlich, aber Registrierung ist Pflicht.

Was Sie nicht dürfen (ohne Lizenz):

  • Private Haftpflichtversicherungen der Mieter vermitteln.

  • Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen.

  • Versicherungen, die keinen Bezug zur Immobilie haben.

Erlösrechnung: Was tatsächlich hängen bleibt

Die Erlöse aus der Versicherungsvermittlung setzen sich aus Bestandsprovisionen zusammen — jährlich wiederkehrende Zahlungen, solange der Vertrag besteht.

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.

Typische Provisionssätze:

| Versicherungsart | Durchschnittsprämie/Objekt | Provisionssatz | Provision/Objekt/Jahr | |------------------|---------------------------|----------------|----------------------| | Gebäudeversicherung | 1.500 - 4.000 EUR | 12 - 20 % | 180 - 800 EUR | | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | 200 - 600 EUR | 15 - 25 % | 30 - 150 EUR | | Glasversicherung | 100 - 300 EUR | 15 - 20 % | 15 - 60 EUR | | Gewässerschadenhaftpflicht | 150 - 400 EUR | 15 - 20 % | 22 - 80 EUR |

Rechenbeispiel: 40 Objekte (1.200 WE):

Annahme: Durchschnittliche Gesamtprämie pro Objekt: 3.000 EUR. Durchschnittlicher Provisionssatz: 15 %. Provision pro Objekt: 450 EUR/Jahr. Bei 40 Objekten: 18.000 EUR/Jahr.

Umgerechnet pro Wohneinheit: 15 EUR/WE/Jahr. Selbst bei konservativer Berechnung (nicht alle Objekte, niedrigere Prämien) liegen Sie bei 5 bis 8 EUR/WE/Jahr.

Kooperationsmodell mit Makler:

Wenn Sie nicht selbst vermitteln, sondern mit einem spezialisierten Versicherungsmakler kooperieren, teilen Sie die Provision — typischerweise 50/50 oder 60/40 zugunsten des Maklers. Bei 18.000 EUR Gesamtprovision bleiben Ihnen 7.200 bis 9.000 EUR — für den Zugang zum Kunden, ohne eigene Versicherungsexpertise.

Umsetzung: Drei Modelle für den Einstieg

Modell 1: Tippgeber-Vereinbarung.

Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.

Das einfachste Modell. Sie geben dem Makler den Kontakt zum Eigentümer — der Makler macht alles Weitere: Beratung, Angebot, Abschluss, Betreuung. Für jeden erfolgreichen Abschluss erhalten Sie eine Tippgeberprovision — typischerweise 20 bis 30 % der Erstjahresprovision und 10 bis 15 % der Bestandsprovision. Geringer Aufwand, geringer Erlös.

Modell 2: Kooperationsvereinbarung.

Sie treten als Co-Berater auf. Der Makler führt die fachliche Beratung, Sie moderieren das Gespräch mit dem Eigentümer und empfehlen den Abschluss. Sie teilen die Bestandsprovision — typischerweise 40/60 bis 50/50. Mittlerer Aufwand, mittlerer Erlös.

Modell 3: Eigene produktakzessorische Vermittlung.

Sie registrieren sich als produktakzessorischer Vermittler, schließen Courtagevereinbarungen mit Versicherern ab und vermitteln selbst. Die volle Provision bleibt bei Ihnen. Höchster Aufwand (Registrierung, Dokumentation, Mindest-Know-how), höchster Erlös.

Empfehlung für den Einstieg: Modell 2. Es bietet das beste Verhältnis aus Aufwand und Ertrag. Sie nutzen die Expertise des Maklers und behalten trotzdem einen signifikanten Provisionsanteil.

Den richtigen Maklerpartner finden

Nicht jeder Versicherungsmakler ist ein guter Partner für eine Hausverwaltung. Die falsche Wahl kostet Sie Reputation — wenn der Makler schlecht berät, fällt es auf Sie zurück.

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Auswahlkriterien:

  • Spezialisierung auf Immobilienversicherungen. Kein Allround-Makler, der nebenbei auch Gebäudeversicherungen macht. Sie brauchen jemanden, der die Feinheiten kennt: Unterversicherungsverzicht, Leitungswasserschaden-Klauseln, Elementarschadenabdeckung.

  • Erfahrung mit WEG und Hausverwaltungen. Der Makler muss verstehen, dass die Entscheidung über die Versicherung bei der Eigentümerversammlung fällt — nicht beim Verwalter allein.

  • Transparente Provisionsstruktur. Keine versteckten Aufschläge, keine Nettopolicen mit Beratungshonorar obendrauf. Offene Kommunikation über die Provisionsanteile.

  • Regionale Verfügbarkeit. Bei Schadensfällen muss der Makler erreichbar sein — nicht nur per Mail, sondern telefonisch und idealerweise vor Ort.

  • Digitale Prozesse. Policen digital verfügbar, Schadensmeldung online, Vergleichsangebote per Portal. Kein Papierkram.

Praxisbeispiel: Verwaltung in Essen erschließt 22.000 EUR Zusatzerlös

Eine Verwaltung in Essen mit 35 Objekten und 1.400 Wohneinheiten kooperierte bisher nicht aktiv im Versicherungsbereich. Die Gebäudeversicherungen wurden von verschiedenen Maklern betreut — manche vom Eigentümer selbst abgeschlossen, manche vom Vorgängerverwalter.

Schritt 1 (Monat 1-2): Analyse des Versicherungsbestands. Ergebnis: 35 Objekte, 28 verschiedene Versicherer, 12 verschiedene Makler. Keine einheitliche Qualität, keine Vergleichbarkeit.

Schritt 2 (Monat 3): Kooperationsvereinbarung mit einem auf Immobilienversicherungen spezialisierten Makler. Vereinbarung: 50/50-Provisionsteilung bei allen Objekten, die über den Maklerpartner versichert werden.

Schritt 3 (Monat 4-8): Systematische Ansprache der Eigentümer und Beiräte. Argument: „Wir haben die Versicherungen aller Objekte durch einen Spezialisten prüfen lassen. Bei 22 von 35 Objekten gibt es Optimierungspotenzial — bessere Deckung zu gleicher oder niedrigerer Prämie." Bei jeder Eigentümerversammlung: Versicherungscheck als Tagesordnungspunkt.

Schritt 4 (Monat 9-12): 24 von 35 Objekten umgestellt. Durchschnittliche Prämienersparnis pro Objekt: 180 EUR/Jahr. Gleichzeitig bessere Deckung (Elementarschutz, höhere Deckungssummen).

Ergebnis: Gesamte Bestandsprovision: 44.000 EUR/Jahr. Davon 50 % = 22.000 EUR für die Verwaltung. Plus: Zufriedene Eigentümer, die sowohl Geld sparen als auch besser versichert sind.

Rechtliche Pflichten: Was Sie beachten müssen

Informationspflicht. Sie müssen den Kunden vor der Vermittlung informieren: In welcher Eigenschaft treten Sie auf? Welche Versicherer können Sie anbieten? Wie werden Sie vergütet?

Dokumentationspflicht. Jede Beratung muss dokumentiert werden: Wünsche und Bedürfnisse des Kunden, Gründe für die Empfehlung, wesentliche Vertragsmerkmale.

Registrierungspflicht. Eintragung ins Vermittlerregister der IHK. Kosten: 30-50 EUR einmalig. Ohne Registrierung ist die Vermittlung ordnungswidrig — Bußgeld bis 50.000 EUR.

Haftung. Bei fehlerhafter Beratung haften Sie — auch als produktakzessorischer Vermittler. Ihre VSH sollte die Versicherungsvermittlung explizit einschließen. Prüfen Sie das mit Ihrem Versicherungsmakler.

Beschlussfassung bei WEG. Die Umstellung der Gebäudeversicherung in einer WEG ist ein Beschlussthema. Sie können empfehlen — aber die Eigentümerversammlung entscheidet. Bereiten Sie eine Beschlussvorlage mit Vergleichsangebot vor.

MieterOS Integration: MieterOS ermöglicht die Zuordnung von Versicherungspolicen zu Objekten und die Nachverfolgung von Schadensfällen im System. Fälligkeiten und Vertragslaufzeiten lassen sich automatisiert überwachen, sodass kein Vertrag ungeprüft verlängert wird und Optimierungspotenziale systematisch erkannt werden.

Ihre Downloads zu diesem Artikel

  • Checkliste (PDF)

Alle Downloads sind kostenlos. Wir bitten Sie lediglich um Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie über neue Inhalte informieren können.

→ [Kostenlos herunterladen](#download)

Ihre Downloads

Alle Downloads sind kostenlos. Bei E-Mail-geschützten Dateien erhalten Sie den Download nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse.