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CO2KostAufG in 10 Minuten: Wer zahlt wie viel — Tabelle und Rechenweg

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt seit dem 1. Januar 2023. Es regelt, wie die CO2-Kosten aus der Beheizung von Gebäuden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Idee: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Je verschwe

CO2KostAufG in 10 Minuten: Wer zahlt wie viel — Tabelle und Rechenweg

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt seit dem 1. Januar 2023. Es regelt, wie die CO2-Kosten aus der Beheizung von Gebäuden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Idee: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Je verschwenderischer der Mieter heizt, desto mehr zahlt er selbst.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: eine neue Position in der Heizkostenabrechnung, eine neue Berechnung — und eine neue Fehlerquelle. Dieser Artikel erklärt das 10-Stufen-Modell, zeigt den Rechenweg und benennt die Stolperfallen.

Das 10-Stufen-Modell: Wer trägt welchen Anteil?

Die Aufteilung richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kg CO2/m2/a). Je höher der Ausstoß, desto größer der Vermieteranteil. Die zehn Stufen:

| Stufe | CO2-Ausstoß (kg CO2/m2/a) | Mieteranteil | Vermieteranteil | |---|---|---|---| | 1 | < 12 | 100% | 0% | | 2 | 12 bis < 17 | 90% | 10% | | 3 | 17 bis < 22 | 80% | 20% | | 4 | 22 bis < 27 | 70% | 30% | | 5 | 27 bis < 32 | 60% | 40% | | 6 | 32 bis < 37 | 50% | 50% | | 7 | 37 bis < 42 | 40% | 60% | | 8 | 42 bis < 47 | 30% | 70% | | 9 | 47 bis < 52 | 20% | 80% | | 10 | >= 52 | 5% | 95% |

Lesebeispiel: Ein Gebäude mit 35 kg CO2/m2/a liegt in Stufe 6. Die CO2-Kosten werden 50/50 zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Sonderfall Nichtwohngebäude: Für Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung gilt bis Ende 2025 eine vereinfachte Regel: 50/50-Aufteilung. Ab 2026 soll das Stufenmodell auch hier greifen — die konkrete Ausgestaltung steht noch aus.

Der Rechenweg in fünf Schritten

Schritt 1: Brennstoffverbrauch ermitteln

Entnehmen Sie den Brennstoffverbrauch aus der Heizkostenabrechnung. Relevant ist der Gesamtverbrauch des Abrechnungszeitraums.

  • Erdgas: Verbrauch in kWh (Rechnung des Versorgers)

  • Heizöl: Verbrauch in Litern (Liefermenge abzüglich Restbestand)

  • Fernwärme: Verbrauch in kWh (Rechnung des Versorgers)

Schritt 2: CO2-Emissionen berechnen

Multiplizieren Sie den Verbrauch mit dem Emissionsfaktor des Brennstoffs:

| Brennstoff | Emissionsfaktor | |---|---| | Erdgas | 0,201 kg CO2/kWh | | Heizöl | 0,266 kg CO2/kWh (= 2,66 kg CO2/Liter bei 10 kWh/Liter) | | Fernwärme | Individuell — beim Versorger erfragen | | Flüssiggas | 0,237 kg CO2/kWh | | Steinkohle | 0,337 kg CO2/kWh |

Rechenbeispiel Erdgas: Verbrauch: 150.000 kWh CO2-Emissionen: 150.000 x 0,201 = 30.150 kg CO2

Schritt 3: CO2-Ausstoß pro Quadratmeter berechnen

Teilen Sie die CO2-Emissionen durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes:

CO2-Ausstoß pro m2 = 30.150 kg / 1.000 m2 = 30,15 kg CO2/m2/a

Schritt 4: Stufe ablesen

30,15 kg CO2/m2/a liegt in Stufe 5 (27 bis < 32). Aufteilung: 60% Mieter, 40% Vermieter.

Schritt 5: CO2-Kosten berechnen und aufteilen

Die CO2-Kosten ergeben sich aus dem CO2-Preis multipliziert mit den Emissionen:

CO2-Preis 2026: 55 EUR pro Tonne CO2 (geplant — jährliche Anpassung beachten)

CO2-Kosten gesamt: 30,15 t x 55 EUR = 1.658,25 EUR

Mieteranteil (60%): 994,95 EUR Vermieteranteil (40%): 663,30 EUR

Der Mieteranteil wird nach dem Verteilungsschlüssel der Heizkostenabrechnung auf die einzelnen Nutzer verteilt.

Der CO2-Preis: Entwicklung und Ausblick

| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | |---|---| | 2023 | 30 EUR | | 2024 | 45 EUR | | 2025 | 55 EUR | | 2026 | 55 EUR (EU-ETS2 startet, Preiskorridor geplant) | | Ab 2027 | Marktpreis im EU-Emissionshandel (ETS2) — Schätzungen: 60–100+ EUR |

Warum das wichtig ist: Mit steigendem CO2-Preis steigt die Bedeutung der Aufteilung. Bei 100 EUR pro Tonne verdoppeln sich die CO2-Kosten im obigen Beispiel auf über 3.000 EUR. Der Vermieteranteil in Stufe 5 läge dann bei über 1.200 EUR — ein spürbarer Posten.

Datenquelle: Woher kommt der CO2-Wert?

Energieausweis

Der Energieausweis liefert den Energiekennwert des Gebäudes (kWh/m2/a). Daraus lässt sich der CO2-Ausstoß ableiten — allerdings mit Einschränkungen:

  • Bedarfsausweis: Berechnung auf Basis der Gebäudesubstanz. Theoretischer Wert, unabhängig vom Nutzerverhalten.

  • Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Näher an der Realität, aber beeinflusst durch Nutzerverhalten und Witterung.

Was das CO2KostAufG verlangt

Das Gesetz verlangt die Berechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs — nicht auf Basis des Energieausweises. Der Energieausweis hilft bei der Einschätzung, aber die Abrechnung muss auf realen Verbrauchsdaten basieren.

Typischer Fehler: Der Verwalter nimmt den Wert aus dem Energieausweis als Grundlage für die Stufenzuordnung. Das ist methodisch falsch. Die Stufe ergibt sich aus dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum.

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Sonderfälle und Ausnahmen

Denkmalschutz

Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht und energetische Sanierungsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, kann der Vermieter die Einstufung um eine Stufe verbessern. Das entlastet ihn teilweise.

Mieterstrom und Wärmepumpen

Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen oder Fernwärme mit niedrigem Emissionsfaktor kann das Gebäude in eine günstige Stufe fallen — bis hin zu Stufe 1 (100% Mieter). Die Dekarbonisierung des Gebäudes wird also direkt belohnt.

Mietvertragliche Beschränkungen

Wenn der Mietvertrag energetische Modernisierungen ausschließt oder einschränkt (z. B. denkmalgeschütztes Gewerbe mit besonderer Nutzungsvereinbarung), kann der Vermieter eine Anpassung der Stufe beantragen.

Kein Energieausweis vorhanden

Liegt kein Energieausweis vor und können die Emissionswerte nicht ermittelt werden, trägt der Vermieter 50% der CO2-Kosten — als pauschale Sanktion für die fehlende Transparenz.

Darstellung in der Heizkostenabrechnung

Die CO2-Kostenaufteilung muss in der Heizkostenabrechnung transparent dargestellt werden. Der Mieter muss erkennen können:

  1. Gesamtbetrag der CO2-Kosten

  2. CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter

  3. Eingestufter Aufteilungsschlüssel (Stufe)

  4. Mieteranteil und Vermieteranteil

  5. Auf den einzelnen Mieter entfallender Betrag

Praxistipp: Die meisten Messdienstleister (ista, Techem, Brunata) haben die CO2-Kostenaufteilung in ihre Abrechnungssoftware integriert. Wenn Sie die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen lassen, erfolgt die Berechnung automatisch. Prüfen Sie aber die Eingangsdaten — Verbrauch und Wohnfläche müssen stimmen.

Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.

Häufige Fehler in der Praxis

| Fehler | Konsequenz | |---|---| | Energieausweis statt Realverbrauch als Grundlage | Falsche Stufenzuordnung | | Wohnfläche falsch angesetzt | Falscher CO2-Wert pro m2 | | CO2-Preis des Vorjahres verwendet | Falsche Kostenberechnung | | Vermieteranteil nicht vom Mieteranteil abgezogen | Mieter zahlt zu viel | | Keine Darstellung in der Abrechnung | Abrechnung formal angreifbar | | Nichtwohngebäude nach Stufenmodell statt 50/50 abgerechnet | Falsche Methodik (bis Ende 2025) |

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste: siehe Downloads am Ende des Artikels.

Fazit

Das CO2KostAufG ist kein bürokratisches Monster — es folgt einer klaren Logik. Der Rechenweg ist in fünf Schritten erledigt, die zehn Stufen sind eindeutig. Die Herausforderung liegt in der sauberen Datenbasis: richtiger Verbrauch, richtige Fläche, richtiger CO2-Preis. Wer diese drei Zahlen im Griff hat, hat die Abrechnung im Griff. Und wer den Eigentümer frühzeitig über die Aufteilung informiert, erspart sich unangenehme Nachfragen, wenn der Vermieteranteil auf der Rechnung erscheint.

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