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Zukunft Immobilienverwaltung
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Wärmepumpe im Bestand: Vorlauftemperatur, JAZ, Abrechnung

Lange galt die Wärmepumpe als Technik für den Neubau: gute Dämmung, Fußbodenheizung, niedrige Vorlauftemperaturen. Im Bestand dagegen — alte Heizkörper, ungedämmte Fassaden, hohe Vorlauftemperaturen — schien sie unwirtschaftlich. Dieses Bild hat sich verschoben. Die aktuelle Generation von Wärmepump

Wärmepumpe im Bestand: Vorlauftemperatur, JAZ, Abrechnung

Warum die Wärmepumpe nicht mehr nur Neubau kann

Lange galt die Wärmepumpe als Technik für den Neubau: gute Dämmung, Fußbodenheizung, niedrige Vorlauftemperaturen. Im Bestand dagegen — alte Heizkörper, ungedämmte Fassaden, hohe Vorlauftemperaturen — schien sie unwirtschaftlich. Dieses Bild hat sich verschoben. Die aktuelle Generation von Wärmepumpen arbeitet auch bei Vorlauftemperaturen von 55 °C oder 60 °C noch effizient genug, um wirtschaftlich zu sein. Und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 macht den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme bei Heizungstausch faktisch verpflichtend.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die Frage, ob eine Wärmepumpe im Bestand funktioniert, wird zunehmend zur operativen Aufgabe. Eigentümer wollen wissen, ob ihr Gebäude geeignet ist. Mieter wollen wissen, was das für ihre Heizkosten bedeutet. Und die Verwaltung muss die Heizkostenabrechnung umstellen — denn die Abrechnung bei Wärmepumpe funktioniert anders als bei Gas oder Öl.

Die vollstaendige Checkliste steht als kostenloser Download bereit -- siehe unten.

Vorlauftemperatur: Der entscheidende Parameter

Die Effizienz einer Wärmepumpe steht und fällt mit der Vorlauftemperatur — also der Temperatur, auf die das Heizwasser erwärmt wird. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto weniger Strom braucht die Wärmepumpe, um die gewünschte Wärme zu erzeugen.

Warum niedrige Vorlauftemperatur besser ist

Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung (Luft, Erdreich, Grundwasser) Wärme und hebt sie auf ein höheres Temperaturniveau. Je größer der Temperaturunterschied zwischen Quelle und Heizwasser, desto mehr Strom wird benötigt. Bei einer Luftwärmepumpe, die bei 0 °C Außentemperatur Heizwasser auf 35 °C erwärmt, ist der „Hub" 35 Kelvin. Bei 55 °C Vorlauftemperatur sind es 55 Kelvin — der Stromverbrauch steigt um rund 40–50 %.

Vorlauftemperaturen im Bestand

| Heizsystem | Typische Vorlauftemperatur | |-----------|--------------------------| | Fußbodenheizung | 30–40 °C | | Moderne Flächenheizkörper | 40–50 °C | | Alte Plattenheizkörper | 55–70 °C | | Alte Rippenheizkörper (Guss) | 60–80 °C |

Die gute Nachricht: Viele Bestandsgebäude haben überdimensionierte Heizkörper, weil sie für die höheren Wärmeverluste der Bauzeit ausgelegt wurden. Wenn das Gebäude nachträglich teilweise gedämmt wurde (neue Fenster, Dachdämmung), reichen die vorhandenen Heizkörper oft auch mit niedrigeren Vorlauftemperaturen aus. Der einzige Weg, das herauszufinden, ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Alle Punkte dieses Abschnitts finden Sie gebuendelt in der PDF-Checkliste weiter unten.

Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur

Bevor eine Wärmepumpe installiert wird, sollte geprüft werden, wie die Vorlauftemperatur gesenkt werden kann:

  1. Hydraulischer Abgleich: Die wichtigste und günstigste Maßnahme. Durch die Einstellung der Ventile an jedem Heizkörper wird sichergestellt, dass jeder Raum genau die richtige Wärmemenge erhält — nicht zu viel, nicht zu wenig. Der hydraulische Abgleich kann die nötige Vorlauftemperatur um 3–8 Kelvin senken. Kosten: 1.500–3.500 Euro für ein MFH mit 20 WE.

  1. Einzelne Heizkörper tauschen: In Räumen, die trotz hydraulischem Abgleich nicht warm genug werden, können einzelne Heizkörper gegen größere oder gegen Niedertemperaturheizkörper (Typ 33 statt Typ 21) getauscht werden. Kosten: 300–800 Euro pro Heizkörper inklusive Montage.

  1. Gebäudedämmung: Fensteraustausch, Dachdämmung oder Fassadendämmung senken den Wärmebedarf und damit die nötige Vorlauftemperatur. Diese Maßnahmen sind teuer (10.000–100.000 Euro), aber sie haben den größten Effekt und werden gefördert.

Jahresarbeitszahl (JAZ): Die Kennzahl für Effizienz

Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie viel Wärme die Wärmepumpe pro eingesetzter Kilowattstunde Strom im Jahresmittel erzeugt. Eine JAZ von 3,0 bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 3 kWh Wärme. Je höher die JAZ, desto wirtschaftlicher die Wärmepumpe.

Typische JAZ-Werte

| Wärmepumpentyp | Neubau (VL 35 °C) | Bestand (VL 55 °C) | |---------------|-------------------|-------------------| | Luft-Wasser | 3,5–4,5 | 2,5–3,2 | | Sole-Wasser (Erdwärme) | 4,0–5,0 | 3,0–4,0 | | Wasser-Wasser | 4,5–5,5 | 3,5–4,5 |

Wirtschaftlichkeitsschwelle. Eine JAZ von 2,5 gilt als untere Grenze der Wirtschaftlichkeit. Darunter wird die Wärmepumpe teurer als eine Gasheizung (abhängig von Strom- und Gaspreis). Bei den aktuellen Strom- und Gaspreisen (Stand Anfang 2026: Wärmepumpenstrom ca. 25 ct/kWh, Gas ca. 10 ct/kWh) liegt der Break-even bei einer JAZ von etwa 2,5.

Fördervorgabe. Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) verlangt für Wärmepumpen eine prognostizierte JAZ von mindestens 2,7 (Luft-Wasser) bzw. 3,5 (Sole-/Wasser-Wasser). Wird die JAZ nicht erreicht, entfällt die Förderung.

Alle Arbeitshilfen zu diesem Artikel finden Sie gebuendelt im Download-Bereich am Ende.

Wie die JAZ gemessen wird

Die JAZ kann vor der Installation nur geschätzt werden — auf Basis der Heizlastberechnung, der gewählten Vorlauftemperatur und der klimatischen Daten des Standorts. Tools wie der JAZ-Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) liefern eine Prognose.

Nach der Installation sollte die tatsächliche JAZ gemessen werden. Dazu wird ein Wärmemengenzähler in den Heizkreis eingebaut (misst die erzeugte Wärme) und der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat erfasst. Die Formel: JAZ = Wärmemenge (kWh) / Strommenge (kWh).

Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Praxis

Der hydraulische Abgleich ist nicht nur eine technische Empfehlung — er ist bei der Installation einer Wärmepumpe nach GEG Pflicht. Und seit der Novelle der HeizkostenV ist er auch bei bestehenden Heizungsanlagen eine zunehmend dringende Anforderung.

Was der hydraulische Abgleich bewirkt

In vielen Bestandsgebäuden fließt zu viel Heizwasser durch die Heizkörper in Kesselnähe und zu wenig durch die Heizkörper am Ende des Strangs. Die Folge: Wohnungen in Kesselnähe sind überheizt, entfernte Wohnungen bleiben kalt, und die Vorlauftemperatur wird hochgedreht, um auch den letzten Heizkörper zu versorgen. Der hydraulische Abgleich beseitigt dieses Problem, indem jeder Heizkörper genau die Wassermenge erhält, die er braucht.

Die passenden Arbeitsmaterialien stehen Ihnen im Download-Bereich kostenlos zur Verfuegung.

Verfahren

Verfahren A (vereinfacht): Auf Basis von Erfahrungswerten und Richtlinien. Günstiger, aber weniger präzise. Für BEG-Förderung seit 2023 nicht mehr ausreichend.

Verfahren B (berechnet): Auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Jeder Raum wird einzeln berechnet, die Ventile werden exakt eingestellt. Für die BEG-Förderung bei Wärmepumpen zwingend erforderlich.

Kosten

| Bestandsgröße | Verfahren A | Verfahren B | |--------------|-------------|-------------| | 10 WE | 800–1.500 € | 2.000–3.500 € | | 20 WE | 1.200–2.500 € | 3.000–5.500 € | | 40 WE | 2.000–4.000 € | 5.000–10.000 € |

Die Kosten für den hydraulischen Abgleich sind bei einer Wärmepumpeninstallation Bestandteil der förderfähigen Kosten.

Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe (§7 HeizkostenV)

Die Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe unterscheidet sich von der klassischen Abrechnung mit Gas oder Öl. Der Grund: Die Wärmepumpe verbraucht Strom, nicht Brennstoff. Und der Strom, den die Wärmepumpe einsetzt, erzeugt ein Vielfaches an Wärme. Die HeizkostenV regelt in §7, wie die Kosten aufzuteilen sind.

Tipp: Scrollen Sie zum Download-Bereich fuer alle Vorlagen und Checklisten zu diesem Thema.

Grundkosten und Verbrauchskosten

Die Aufteilung in Grundkosten (fixer Anteil, verteilt nach Fläche) und Verbrauchskosten (variabler Anteil, verteilt nach gemessenem Verbrauch) gilt auch bei Wärmepumpen. Die HeizkostenV erlaubt einen Grundkostenanteil von 30–50 %. Bei Wärmepumpen empfiehlt sich ein höherer Grundkostenanteil (50 %), weil der fixe Strombezug (Standby, Abtauung, Pumpen) einen größeren Anteil der Gesamtkosten ausmacht als bei Brennstoffheizungen.

Welche Kosten umgelegt werden

Die umlagefähigen Kosten bei Wärmepumpe umfassen:

  • Strom für die Wärmepumpe: Der Stromverbrauch muss über einen separaten Zähler erfasst werden. Der Wärmepumpenstromtarif ist in der Regel günstiger als der Haushaltsstromtarif (ca. 25 vs. 35 ct/kWh). Die Verwaltung muss sicherstellen, dass der Wärmepumpenstrom nicht mit dem Allgemeinstrom vermischt wird.

  • Wartungskosten: Jährliche Wartung der Wärmepumpe (300–600 Euro). Umlagefähig als Betriebskosten.

  • Hilfsenergie: Strom für Umwälzpumpen, Regelung und Steuerung. Wird in der Regel über den Wärmepumpenstromzähler miterfasst.

  • Nicht umlagefähig: Reparaturkosten, Instandsetzung, Abschreibung der Wärmepumpe. Diese sind Sache des Eigentümers.

Besonderheit: Wärmepumpe mit Pufferspeicher

Wenn die Wärmepumpe einen Pufferspeicher hat, der sowohl Heizwärme als auch Warmwasser bereitstellt, muss die Wärme für Heizung und Warmwasser getrennt erfasst werden. Dazu sind Wärmemengenzähler im Heiz- und Warmwasserkreis erforderlich. Ohne diese Trennung ist eine korrekte Heizkostenabrechnung nicht möglich.

Verbrauchserfassung

Bei Wärmepumpen stellt sich die Frage, wie der individuelle Verbrauch der einzelnen Wohnungen erfasst wird. Die gängigen Methoden:

  • Heizkostenverteiler an den Heizkörpern: Funktioniert wie bisher, unabhängig von der Wärmequelle.

  • Wärmemengenzähler pro Wohnung: Genauer, aber teurer in der Installation. Erforderlich, wenn keine Heizkörper vorhanden sind (z. B. bei Fußbodenheizung).

Praxisbeispiel: Wärmepumpe in einem Berliner MFH aus den 1970er Jahren

Ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Steglitz, Baujahr 1972, 24 Wohneinheiten, bisher beheizt mit einer Gas-Zentralheizung (Kessel Baujahr 2003). Die WEG beschloss 2025 den Heizungstausch — der alte Kessel war am Ende seiner Lebensdauer, und das GEG erforderte den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Ausgangslage: Flachdach mit 16 cm Dämmung (nachträglich aufgebracht), Fenster aus 2008 (Zweifachverglasung), Fassade ungedämmt. Heizsystem: Plattenheizkörper Typ 22, Vorlauftemperatur im Betrieb 65 °C.

Maßnahmen vor der Wärmepumpe:

  1. Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: 4.200 Euro

  2. Austausch von 18 unterdimensionierten Heizkörpern gegen Typ 33: 11.500 Euro

  3. Einbau thermostatischer Rücklauftemperaturbegrenzer: 2.800 Euro

Ergebnis der Vorarbeiten: Die Vorlauftemperatur konnte von 65 °C auf 52 °C gesenkt werden — ohne Komfortverlust in den Wohnungen.

Installation der Wärmepumpe: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Monoblock) mit 45 kW Heizleistung, aufgestellt im Innenhof. Pufferspeicher 1.000 Liter, separater Warmwasserspeicher 500 Liter. Gesamtkosten der Wärmepumpenanlage: 78.000 Euro. Abzüglich BEG-Förderung (30 % Basisförderung + 5 % Effizienzbonus): 50.700 Euro Eigenanteil.

Erste Heizperiode (2025/2026): Stromverbrauch Wärmepumpe: 38.500 kWh. Erzeugte Wärme: 112.000 kWh. Gemessene JAZ: 2,91. Heizkosten (Wärmepumpenstrom à 25 ct/kWh): 9.625 Euro. Zum Vergleich: Die Gaskosten der letzten Heizperiode lagen bei 14.800 Euro. Die Einsparung im ersten Jahr betrug 5.175 Euro — bei gleichzeitig gesunkener CO2-Belastung.

Heizkostenabrechnung: Die Verwaltung stellte die Abrechnung von Gas- auf Stromkosten um. Grundkostenanteil: 50 %. Verbrauchserfassung über die vorhandenen elektronischen Heizkostenverteiler. Die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) wird automatisiert bereitgestellt.

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