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Technischer Betrieb & EnergieSnackable9 Min Lesezeit

Schadstoffe bei Sanierungen: Asbest, KMF, PCB — Erkundungspflicht und Handlungskette

Wer ein Gebäude aus den 1960er- bis 1990er-Jahren saniert, muss mit Schadstoffen rechnen. Nicht vielleicht, nicht theoretisch, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit. Asbest in Putzen, Fliesenklebern und Bodenbelägen. Künstliche Mineralfasern (KMF) in Dämmungen. PCB (polychlorierte Biphenyle) in Dicht

Schadstoffe bei Sanierungen: Asbest, KMF, PCB — Erkundungspflicht und Handlungsk

Das unterschätzte Risiko bei Bestandssanierungen

Wer ein Gebäude aus den 1960er- bis 1990er-Jahren saniert, muss mit Schadstoffen rechnen. Nicht vielleicht, nicht theoretisch, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit. Asbest in Putzen, Fliesenklebern und Bodenbelägen. Künstliche Mineralfasern (KMF) in Dämmungen. PCB (polychlorierte Biphenyle) in Dichtungsmassen und Kondensatoren. PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Parkettverklebungen und Abdichtungen.

Diese Schadstoffe sind keine abstrakte Gefahr. Solange sie fest eingebunden in der Bausubstanz stecken, geht von ihnen in der Regel keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Aber sobald ein Handwerker den Putz abstemmt, den Bodenbelag herausreißt oder die Dämmung entfernt, werden die Fasern und Partikel freigesetzt. Dann gelten strenge Arbeitsschutzvorschriften — und wer sie nicht einhält, riskiert Bußgelder, Baustilllegungen und Schadensersatzforderungen.

Für Hausverwaltungen ist das Thema aus zwei Gründen relevant. Erstens: Die Verwaltung beauftragt die Sanierung — und ist damit Bauherr im Sinne der Baustellenverordnung. Zweitens: Viele Verwaltungen unterschätzen den Aufwand und die Kosten einer schadstoffbelasteten Sanierung, was zu Nachtragskosten und Verzögerungen führt, die Eigentümer und Mieter belasten.

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Erkundungspflicht: Erst prüfen, dann sanieren

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel TRGS 519 (Asbest) schreiben vor, dass vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eine Erkundung der Bausubstanz auf Schadstoffe durchgeführt werden muss. Diese Erkundungspflicht liegt beim Bauherrn — und in der Praxis bei der Verwaltung, die die Sanierung beauftragt.

Was "Erkundung" bedeutet. Die Erkundung umfasst eine Begehung des Gebäudes durch einen sachkundigen Gutachter, die Entnahme von Materialproben an verdächtigen Stellen und die Laboranalyse dieser Proben. Das Ergebnis ist ein Schadstoffkataster, das dokumentiert, wo welche Stoffe in welcher Konzentration vorliegen.

Wann die Erkundung nötig ist. Nicht bei jedem Malerauftrag muss ein Schadstoffgutachter kommen. Die Erkundungspflicht greift bei Arbeiten, die in die Bausubstanz eingreifen: Putzabschlagen, Bodenbeläge entfernen, Dämmungen ausbauen, Rohrleitungen freilegen, Fliesen abstemmen. Bei rein oberflächlichen Arbeiten (Überstreichen, Tapezieren über intaktem Untergrund) ist keine Erkundung erforderlich.

Kosten. Eine Schadstofferkundung für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Einheiten kostet typisch 2.500 bis 6.000 Euro, abhängig vom Umfang der Probennahme und der Anzahl der Laboranalysen. Das klingt nach viel Geld — bis man es mit den Kosten einer Baustilllegung wegen nicht erkannter Schadstoffe vergleicht.

Laden Sie die Checkliste herunter, damit Sie bei der Umsetzung nichts vergessen.

Asbest: TRGS 519 und die vier Expositionskategorien

Asbest ist der Schadstoff, der Verwaltungen am häufigsten betrifft. Bis 1993 wurde Asbest in Deutschland in über 3.000 Produkten verbaut. Die häufigsten Fundorte in Mehrfamilienhäusern:

Fassadenplatten (Eternit). Großformatige Fassadenverkleidungen, erkennbar an der gräulichen Farbe und der glatten oder leicht strukturierten Oberfläche. Asbestgehalt: bis zu 15 Prozent. Gefahr bei: Bohrarbeiten, Demontage, Beschädigung.

Fliesenkleber. Grauer oder schwarzer Dünnbettmörtel unter Fliesen in Bädern und Küchen. Optisch nicht von asbestfreiem Kleber zu unterscheiden — nur Laboranalyse bringt Klarheit. Gefahr bei: Fliesenabstemmen.

Bodenbeläge (Vinyl-Asbest-Platten, "Floor-Flex"). Quadratische Platten (30x30 cm oder 25x25 cm), typisch in Treppenhäusern und Kellerfluren. Oft unter einem neueren Bodenbelag versteckt. Gefahr bei: Entfernung.

Putze und Spachtelmassen. Asbest wurde manchen Putzmischungen als Armierungsfaser zugesetzt. Besonders tückisch, weil äußerlich nicht erkennbar.

Die vier Expositionskategorien nach TRGS 519. Seit der Neufassung der TRGS 519 gilt ein abgestuftes Schutzkonzept:

  • Kategorie 1: Emissionsarme Verfahren bei fest gebundenen Asbestprodukten (z.B. Demontage von Eternitplatten ohne Bruch). Erfordert Sachkunde nach TRGS 519, Anlage A.

  • Kategorie 2: Arbeiten geringen Umfangs an fest gebundenen Produkten. Maximal 2 Stunden Arbeitsdauer pro Schicht, maximal eine Person.

  • Kategorie 3: Arbeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten (Spritzasbest, Asbestpappen). Höchste Schutzmaßnahmen, Schwarzbereich, Schleuse, Unterdruckhaltung.

  • Kategorie 4: Ergänzende Maßnahmen bei besonderen Bedingungen.

Für die Verwaltung ist entscheidend: Jeder Handwerker, der an asbesthaltigem Material arbeitet, muss nach TRGS 519 sachkundig sein. Die Beauftragung eines nicht sachkundigen Betriebs ist ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung — mit persönlicher Haftung des Bauherrn.

Tipp: Scrollen Sie zum Download-Bereich fuer alle Vorlagen und Checklisten zu diesem Thema.

KMF: Alte Mineralwolle ist nicht neue Mineralwolle

Künstliche Mineralfasern (KMF) — also Glas-, Stein- und Schlackenwolle — sind allgegenwärtig in der Gebäudedämmung. Seit 2000 werden nur noch KMF-Produkte hergestellt, die als unbedenklich eingestuft sind (RAL-Gütezeichen). Ältere Produkte, hergestellt vor 1996, gelten als krebsverdächtig und müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Erkennung. Alte KMF-Dämmung (gelb-braun, faserig) ist optisch nicht zuverlässig von neuer zu unterscheiden. Entscheidend ist das Herstellungsdatum, das auf der Verpackung oder dem Produktblatt angegeben ist. Wenn beides fehlt, hilft nur die Laboranalyse.

Schutzmaßnahmen beim Ausbau. Der Ausbau alter KMF erfordert: persönliche Schutzausrüstung (Einweg-Overall, FFP2-Maske, Schutzbrille), Befeuchtung des Materials zur Faserreduzierung, staubdichte Verpackung in Big Bags, Entsorgung als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 170603* oder 170604).

Kosten. Die Entsorgung alter KMF ist deutlich teurer als die Entsorgung neuer Mineralwolle. Rechnen Sie mit Entsorgungskosten von 150 bis 300 Euro pro Kubikmeter (gegenüber 30 bis 60 Euro für nicht gefährliche Mineralwolle).

Die passenden Arbeitsmaterialien stehen Ihnen im Download-Bereich kostenlos zur Verfuegung.

PCB: Das versteckte Gift in Fugen und Farben

Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis 1989 in Deutschland in Fugendichtungsmassen, Anstrichen, Kondensatoren und Transformatoren verwendet. In Wohngebäuden finden sie sich vor allem in elastischen Fugenmassen an Betonelementen — Fensterfugen, Dehnungsfugen, Anschlussfugen.

Warum PCB gefährlich ist. PCB verdampft langsam aus den Fugenmassen und kontaminiert die Raumluft. Bei hohen Konzentrationen (über 300 ng/m³ Raumluft) besteht ein Gesundheitsrisiko. Die PCB-Richtlinie der Bundesländer schreibt in diesem Fall eine Sanierung vor.

Erkundung. Bei Gebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren mit sichtbaren elastischen Fugenmassen sollte vor jeder Sanierung eine PCB-Analyse durchgeführt werden. Die Laboranalyse einer Fugenprobe kostet 80 bis 150 Euro.

Sanierung. Die Entfernung PCB-haltiger Fugen erfordert spezielle Schutzmaßnahmen: Absaugung, Atemschutz, fachgerechte Entsorgung als Sondermüll. Die Kosten liegen bei 30 bis 60 Euro pro laufendem Meter Fuge — bei einem Gebäude mit mehreren Hundert Metern Fugenlänge ein erheblicher Posten.

Alle Arbeitshilfen zu diesem Artikel finden Sie gebuendelt im Download-Bereich am Ende.

Praxisbeispiel: Sanierung eines 1970er-Jahre-Blocks

Eine Wohnungsbaugesellschaft plante die energetische Sanierung eines Wohnblocks aus dem Jahr 1972 — 48 Einheiten, Betonfertigteilbauweise, Originalzustand. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung war keine Schadstofferkundung vorgesehen. Ein erfahrener Bieter wies in seinem Angebot darauf hin, dass bei diesem Baujahr mit Asbest und PCB zu rechnen sei.

Die Verwaltung beauftragte daraufhin einen Schadstoffgutachter. Ergebnis: Asbest in den Fensterkittfugen und in den Fliesenklebern der Bäder. PCB in den Dehnungsfugen der Fassade. Alte KMF in der Dachbodendämmung.

Die Konsequenz: Die Sanierungskosten stiegen um 220.000 Euro (ca. 18 Prozent der Gesamtkosten). Die Bauzeit verlängerte sich um drei Monate, weil die Schadstoffsanierung vorgeschaltet werden musste. Die Eigentümer waren zunächst verärgert — aber die Alternative wäre eine Baustilllegung durch die Gewerbeaufsicht und Schadensersatzforderungen der Handwerker gewesen.

Die Lektion: Die Schadstofferkundung vor der Ausschreibung hätte die Mehrkosten nicht verhindert, aber die Überraschung. Wenn die Kosten von Anfang an im Budget stehen, ist die Akzeptanz bei den Eigentümern deutlich höher als bei einem Nachtrag mittendrin.

Die Handlungskette bei Schadstoff-Fund

Wenn während einer laufenden Sanierung unerwartet Schadstoffe entdeckt werden, greift eine klare Handlungskette:

Schritt 1: Arbeiten sofort einstellen. Der verantwortliche Bauleiter muss die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich stoppen. Kein Handwerker darf weiterarbeiten, bis die Situation geklärt ist.

Schritt 2: Bereich sichern. Den kontaminierten Bereich absperren, Warnschilder aufstellen, unbefugten Zutritt verhindern.

Schritt 3: Gutachter beauftragen. Ein Schadstoffgutachter entnimmt Proben und erstellt eine Gefährdungsbeurteilung. Zeitrahmen: zwei bis fünf Werktage für Probennahme und Laborergebnis. In dringenden Fällen bieten Labore einen Eilservice an (24 bis 48 Stunden).

Schritt 4: Sanierungskonzept erstellen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt der Gutachter ein Sanierungskonzept: Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich? Welcher Fachbetrieb muss beauftragt werden? Wie wird der Abfall entsorgt?

Schritt 5: Schadstoffsanierung durchführen. Die Sanierung erfolgt durch einen nach TRGS 519 bzw. GefStoffV zugelassenen Fachbetrieb. Nach Abschluss der Sanierung erfolgt eine Freimessung, die bestätigt, dass keine Kontamination mehr vorliegt.

Schritt 6: Dokumentation archivieren. Schadstoffkataster, Sanierungsnachweis und Freimessung werden dauerhaft archiviert — als Nachweis für Eigentümer, Behörden und zukünftige Baumaßnahmen.

Was die Verwaltung wissen muss: Kosten und Umlagefähigkeit

Die Kosten einer Schadstoffsanierung sind Teil der Instandsetzung bzw. Modernisierung des Gebäudes. In der WEG werden sie aus der Instandhaltungsrücklage finanziert — oder durch eine Sonderumlage.

Modernisierungsumlage. Wenn die Schadstoffsanierung im Rahmen einer energetischen Modernisierung erfolgt, können die Kosten anteilig über die Modernisierungsumlage auf die Mieter umgelegt werden — allerdings nur der Teil, der der energetischen Verbesserung dient, nicht die reine Schadstoffbeseitigung.

Fördermittel. Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gibt es in einigen Bundesländern Förderprogramme. Auch im Rahmen der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) können Schadstoffsanierungskosten als förderfähige Maßnahmen anerkannt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung stehen.

Fazit

Schadstoffe bei Bestandssanierungen sind kein Ausnahmefall, sondern der Regelfall bei Gebäuden vor 1995. Die Erkundungspflicht vor Baubeginn ist nicht optional — sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Wer die Schadstoffsituation vor der Ausschreibung kennt, kann realistisch kalkulieren, Eigentümer transparent informieren und die Sanierung ohne böse Überraschungen durchführen.

Nächster Schritt: Erstellen Sie eine Liste aller verwalteten Objekte mit Baujahr vor 1995, bei denen in den nächsten drei Jahren Sanierungsarbeiten geplant sind. Für diese Objekte gehört eine Schadstofferkundung in die Planungsphase — nicht erst in die Bauphase.

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