Aufzug-Notruf: Umstellung von analog auf IP/GSM nach ISDN-Abschaltung
Ein Problem, das viele Verwaltungen noch nicht gelöst haben
Die Abschaltung der analogen und ISDN-Telefonnetze durch die Telekom und andere Netzbetreiber ist kein Zukunftsthema mehr — sie ist weitgehend vollzogen. Seit Ende 2022 sind die meisten ISDN-Anschlüsse abgeschaltet, die letzten analogen Leitungen folgen in einem rollierenden Prozess. Was das für Aufzüge bedeutet: Tausende Notrufeinrichtungen in Personenaufzügen funktionierten über ISDN — und funktionieren jetzt nicht mehr zuverlässig oder gar nicht.
Das Problem ist gravierender, als es auf den ersten Blick erscheint. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass jeder Personenaufzug über ein funktionierendes Zweiwege-Kommunikationssystem (Notruf) verfügen muss. Wenn der Notruf ausfällt, ist der Aufzug nicht betriebssicher — und darf streng genommen nicht betrieben werden. In der Praxis bemerken viele Verwaltungen den Ausfall erst, wenn die ZÜS-Prüfung einen Mangel feststellt. Oder schlimmer: wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist und niemand erreichen kann.
Dieser Artikel beschreibt die technischen Optionen, die regulatorischen Anforderungen und die praktischen Schritte für die Umstellung.
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Warum analoge Notrufgeräte nicht mehr funktionieren
Aufzug-Notrufgeräte älterer Bauart arbeiten nach einem einfachen Prinzip: Wenn die Notruftaste gedrückt wird, baut das Gerät über die analoge Telefonleitung eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale auf. Die Verbindung bleibt bestehen, bis der Notfall gelöst ist. Manche Geräte übertragen zusätzlich eine Kennung, sodass die Notrufzentrale weiß, aus welchem Aufzug der Ruf kommt.
Das Problem bei der Umstellung auf IP-Telefonie (Voice over IP, VoIP): IP-Verbindungen sind paketbasiert, nicht leitungsbasiert. Die Sprachqualität schwankt, Verbindungsabbrüche sind möglich, und die für den Notruf kritische Dauerverbindung ist technisch anders realisiert als bei ISDN. Viele ältere Notrufgeräte kommen mit IP-Anschlüssen nicht zurecht — die Verbindung wird aufgebaut, bricht nach 30 Sekunden ab oder kommt gar nicht zustande.
Zusätzliches Problem: Bei Stromausfall fällt der IP-Router aus — und damit der Notruf. Bei ISDN wurde die Leitung vom Netzbetreiber mit Strom versorgt (Fernspeisung). Bei IP gibt es das nicht. Ohne USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) am Router ist der Aufzugsnotruf bei Stromausfall tot.
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Technische Optionen: IP, GSM oder beides
Für die Umstellung stehen drei technische Wege zur Verfügung. Jeder hat Vor- und Nachteile.
Option 1: IP-basiertes Notrufgerät (VoIP). Das Notrufgerät wird an den vorhandenen Internet-/IP-Anschluss des Gebäudes angeschlossen. Die Sprechverbindung läuft über das Internet zur Notrufzentrale.
Vorteile: Keine zusätzlichen laufenden Kosten für eine SIM-Karte. Nutzung der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur. Nachteile: Abhängig vom Internetanschluss und Router. Bei Stromausfall ohne USV kein Notruf. Bei Internetstörung kein Notruf. Nicht alle VoIP-Anschlüsse sind für Notruf geeignet (Latenz, Paketpriorisierung).
Option 2: GSM-basiertes Notrufgerät (Mobilfunk). Das Notrufgerät enthält ein Mobilfunkmodul mit eigener SIM-Karte. Die Sprechverbindung läuft über das Mobilfunknetz.
Vorteile: Unabhängig von der Gebäudeinfrastruktur. Funktioniert auch bei Internetausfall. Einfache Installation (keine Verkabelung zum Router nötig). Nachteile: Laufende Kosten für die SIM-Karte (3 bis 10 Euro/Monat). Mobilfunkempfang im Aufzugsschacht kann eingeschränkt sein (insbesondere bei Betonschächten im Untergeschoss). Bei Mobilfunknetzausfall kein Notruf.
Option 3: Hybridlösung (IP + GSM). Das Notrufgerät versucht zunächst die Verbindung über IP. Wenn die IP-Verbindung nicht zustande kommt, schaltet es automatisch auf GSM um.
Vorteile: Höchste Verfügbarkeit (Redundanz). Nachteile: Höhere Anschaffungskosten. Zwei Verbindungswege müssen konfiguriert und überwacht werden.
Empfehlung für die Praxis. In Mehrfamilienhäusern mit stabilem Internetanschluss und guter Mobilfunkabdeckung im Schachtbereich ist die GSM-Lösung oft der pragmatischste Weg: einfach zu installieren, unabhängig vom Gebäude-Internet und mit überschaubaren laufenden Kosten. In Gebäuden mit Aufzügen im Untergeschoss (Tiefgaragen-Aufzüge) oder schlechtem Mobilfunkempfang kann die IP-Lösung mit USV die bessere Wahl sein.
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EN 81-28: Was die Norm verlangt
Die europäische Norm EN 81-28 regelt die Anforderungen an Fernnotrufsysteme in Aufzügen. Jedes neu installierte oder umgerüstete Notrufgerät muss dieser Norm entsprechen.
Zweiwege-Kommunikation. Die eingeschlossene Person muss mit der Notrufzentrale sprechen können, und die Notrufzentrale muss mit der eingeschlossenen Person sprechen können. Einseitige Kommunikation (nur Alarm auslösen) reicht nicht.
Automatische Auslösung. Zusätzlich zur manuellen Notruftaste muss das System einen automatischen Notruf auslösen, wenn eine Person erkannt und der Aufzug länger als eine definierte Zeit zwischen den Etagen steht (typisch: 30 bis 60 Sekunden).
Standortübermittlung. Die Notrufzentrale muss wissen, in welchem Gebäude und welchem Aufzug der Notruf ausgelöst wurde. Das Gerät muss eine eindeutige Kennung übermitteln.
Überwachung der Verbindung. Das Gerät muss seine Verbindung zur Notrufzentrale regelmäßig prüfen (Heartbeat). Wenn die Verbindung unterbrochen ist, muss ein Alarm an die Notrufzentrale oder den Betreiber gesendet werden.
Notstromversorgung. Das Gerät muss bei Stromausfall mindestens eine Stunde lang betriebsfähig bleiben. Das erfordert eine integrierte Batterie oder eine externe USV.
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Anbieterauswahl: Worauf Verwaltungen achten müssen
Der Markt für Aufzugsnotrufsysteme ist unübersichtlich. Dutzende Anbieter bieten Geräte und Notrufzentralen-Dienste an. Für Verwaltungen sind drei Kriterien entscheidend.
Zertifizierung nach EN 81-28. Das Notrufgerät muss nach EN 81-28 zertifiziert sein. Lassen Sie sich das Zertifikat zeigen — nicht jedes Gerät, das als "EN-81-28-konform" beworben wird, hat die Prüfung tatsächlich bestanden.
Notrufzentrale mit VdS-Anerkennung. Die Notrufzentrale, die die Anrufe entgegennimmt, sollte nach VdS 3138 (Richtlinie für Notruf- und Service-Leitstellen) zertifiziert sein. Das garantiert, dass geschultes Personal rund um die Uhr erreichbar ist, die Kommunikation standardisiert abläuft und die Personenbefreiung innerhalb der vorgeschriebenen Frist (30 Minuten) eingeleitet wird.
Integrationsfähigkeit. Manche Notrufzentralen bieten ein Online-Portal, über das die Verwaltung den Status aller Aufzüge einsehen kann: Verbindungsstatus, letzte Alarmauslösung, Batteriestatus. Das erleichtert die Überwachung erheblich — insbesondere bei Verwaltungen mit vielen Aufzügen.
Vertragliche Gestaltung. Prüfen Sie die Vertragslaufzeit (ideal: maximal zwei Jahre mit Verlängerungsoption), die monatlichen Kosten (Gerätemiete + Notrufzentrale + SIM-Karte) und die Reaktionszeit bei Störungen am Gerät selbst.
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Praxisbeispiel: Umstellung von 14 Aufzügen in einem Verwaltungsbestand
Eine Verwaltung in Nordrhein-Westfalen betreute 14 Aufzüge in verschiedenen Objekten. Alle Notrufgeräte waren ISDN-basiert. Nach der ISDN-Abschaltung funktionierten zunächst nur noch drei Geräte zuverlässig — die restlichen elf hatten sporadische Verbindungsabbrüche oder reagierten gar nicht mehr auf den Testnotruf.
Die Verwaltung holte Angebote von drei Anbietern ein. Die Entscheidung fiel auf eine GSM-Lösung mit folgendem Leistungsumfang: EN-81-28-zertifiziertes Notrufgerät, integriertes GSM-Modul mit Dual-SIM (zwei Mobilfunknetze für Redundanz), VdS-zertifizierte Notrufzentrale, Online-Überwachungsportal, integrierte Notstrom-Batterie (72 Stunden).
Kosten pro Aufzug: 850 Euro einmalig (Gerät + Installation) plus 35 Euro monatlich (Notrufzentrale + SIM).
Umstellung: Die Installation erfolgte innerhalb von drei Wochen für alle 14 Aufzüge. Jede Installation dauerte etwa zwei Stunden — kein Aufzugsstillstand nötig, da das alte Gerät erst abgeklemmt wurde, nachdem das neue Gerät funktionsfähig war.
Mobilfunkempfang: In zwei Aufzügen im Untergeschoss war der Mobilfunkempfang zu schwach. Hier wurde eine externe Antenne am Schachtkopf installiert, die das Signal in den Schacht leitet. Zusatzkosten: 180 Euro pro Aufzug.
Ergebnis: Alle 14 Aufzüge haben seit der Umstellung einen funktionierenden Notruf. Die monatlichen Kosten liegen bei 490 Euro (14 × 35 Euro) — gegenüber 0 Euro bei der alten ISDN-Lösung (die Notrufzentrale war im Wartungsvertrag enthalten). Die Verwaltung verhandelte im Gegenzug den Wartungsvertrag um den bisherigen Notrufanteil herunter (Ersparnis: 320 Euro/Monat), sodass die Netto-Mehrkosten bei 170 Euro/Monat lagen.
Kostenverteilung: Wer zahlt die Umstellung?
Die Umstellung des Aufzugsnotrufs ist eine Instandsetzungsmaßnahme — der Notruf muss funktionieren, und die ISDN-Abschaltung hat das bisherige System funktionsunfähig gemacht.
WEG. Die Kosten werden aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Ein WEG-Beschluss ist erforderlich, da es sich um eine Maßnahme des ordnungsgemäßen Verwaltens handelt.
Mietverwaltung. Die Anschaffung des neuen Notrufgeräts ist eine Instandsetzung, die der Eigentümer trägt. Die laufenden Kosten (Notrufzentrale, SIM-Karte) sind Betriebskosten, die nach § 2 BetrKV als Kosten des Betriebs des Aufzugs auf die Mieter umgelegt werden können.
Förderung. Für die Umstellung des Aufzugsnotrufs gibt es keine spezifischen Förderprogramme. Die Kosten sind vergleichsweise gering (800 bis 1.500 Euro pro Aufzug einmalig), sodass eine Förderung wirtschaftlich auch nicht entscheidend ist.
Zehn Fragen für die Umstellungsentscheidung
Bevor Sie einen Anbieter beauftragen, klären Sie diese zehn Punkte:
Wie ist der aktuelle Zustand des Notrufs? Funktioniert er noch oder bereits nicht mehr?
Welchen Anschluss hat das Gebäude — IP-basiert, noch analog, Glasfaser?
Wie ist der Mobilfunkempfang im Aufzugsschacht? Testanruf mit Handy aus der Kabine machen.
Gibt es im Gebäude eine USV für den Router? Wenn nein, ist IP-Notruf bei Stromausfall nicht funktionsfähig.
Wie viele Aufzüge betreut die Verwaltung insgesamt? Bei mehr als zehn lohnt sich ein Rahmenvertrag.
Welche Notrufzentrale wird vom aktuellen Wartungsbetrieb genutzt? Ist ein Wechsel möglich?
Wie lang ist die Restlaufzeit des aktuellen Wartungsvertrags? Notruf-Umstellung idealerweise mit Wartungsvertrags-Neuverhandlung verbinden.
Welche Anforderungen stellt die ZÜS an das neue Notrufgerät? Vorab mit dem Prüfer klären.
Wie sieht der Wartungsplan für das Notrufgerät aus? Batterielebensdauer, SIM-Karten-Gültigkeit, Funktionstest-Intervall.
Gibt es ein Online-Portal zur Statusüberwachung? Bei größeren Beständen unverzichtbar.
Fazit
Die Umstellung des Aufzugsnotrufs von ISDN auf IP oder GSM ist kein optionales Modernisierungsprojekt — sie ist eine Pflicht. Ein nicht funktionierender Notruf macht den Aufzug betriebsunsicher und setzt die Verwaltung einem erheblichen Haftungsrisiko aus. Die gute Nachricht: Die Umstellung ist technisch unkompliziert, die Kosten sind überschaubar, und der Markt bietet ausgereifte Lösungen.
Nächster Schritt: Prüfen Sie den Notruf in jedem Ihrer Aufzüge. Drücken Sie die Notruftaste und warten Sie, ob die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut wird. Wenn nicht — handeln Sie sofort. Ein eingeschlossener Mieter, der niemanden erreichen kann, ist kein theoretisches Szenario.
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