Sollstellung & Mieterkonto: Zahlungseingänge zuordnen, Verrechnungsreihenfolge
Warum die Sollstellung das Fundament Ihrer Mietbuchhaltung ist
Jeder Monat beginnt in der Hausverwaltung mit derselben Frage: Wer hat gezahlt, wer nicht, und was stimmt nicht? Die Antwort darauf liefert die Sollstellung — und trotzdem wird sie in vielen Verwaltungen eher nebenbei gepflegt. Konten werden manuell abgeglichen, Differenzen bleiben wochenlang ungeklärt, und am Jahresende stapeln sich die Nachfragen.
Das Mieterkonto ist kein Nebenschauplatz. Es ist die buchhalterische Wahrheit über das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Wenn die Sollstellung fehlerhaft ist, zieht sich der Fehler durch die gesamte Kette: Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Jahresabschluss. Wer hier sauber arbeitet, spart sich Korrekturbuchungen, Diskussionen mit Mietern und Ärger mit dem Steuerberater.
Praktisch: Diese Pruefpunkte gibt es auch als ausfuellbare PDF-Checkliste -- siehe unten.
Was eine Sollstellung ist — und was sie enthält
Die Sollstellung beschreibt die monatliche Forderung, die sich aus dem Mietvertrag ergibt. Sie wird zum Monatsersten (oder zum vertraglich vereinbarten Termin) auf dem Mieterkonto als Forderung eingestellt. Der Mieter schuldet diesen Betrag — unabhängig davon, ob er zahlt oder nicht.
Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.
Typische Bestandteile einer Sollstellung:
| Position | Beispiel | Buchungsart | |----------|----------|-------------| | Nettokaltmiete | 750,00 EUR | Mietforderung | | Betriebskostenvorauszahlung | 180,00 EUR | BK-Vorauszahlung | | Heizkostenvorauszahlung | 90,00 EUR | HK-Vorauszahlung | | Garage/Stellplatz | 60,00 EUR | Sonstiges Entgelt | | Gesamtsoll | 1.080,00 EUR | |
Jede dieser Positionen wird separat gebucht — nicht als Gesamtbetrag. Der Grund: Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vorauszahlungen getrennt von der Kaltmiete ausgewiesen werden. Wer alles in einen Topf wirft, muss am Jahresende mühsam entflechten.
Änderungen der Sollstellung entstehen durch Mieterhöhungen, Anpassungen der Vorauszahlungen nach Abrechnung, Indexmietanpassungen oder den Wegfall bzw. die Hinzunahme von Zusatzleistungen (Stellplatz, Keller). Jede Änderung muss datiert und dokumentiert werden — inklusive Rechtsgrundlage.
Zahlungseingänge zuordnen: Vom Kontoauszug zum Mieterkonto
Der zweite Schritt nach der Sollstellung ist der Abgleich mit den tatsächlichen Zahlungseingängen. In einer kleinen Verwaltung mit 50 Einheiten fallen monatlich 50 Buchungen an — überschaubar. Bei 500 Einheiten sind es 500, bei 2.000 Einheiten wird der manuelle Abgleich zur Vollzeitbeschäftigung.
Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.
Alle Punkte dieses Abschnitts finden Sie gebuendelt in der PDF-Checkliste weiter unten.
Automatisches Matching
Moderne Verwaltungssoftware importiert Kontoauszüge per Schnittstelle (CAMT.053, MT940) und ordnet Zahlungseingänge automatisch zu. Die Matching-Logik prüft in der Regel drei Kriterien:
IBAN des Absenders. Wenn die IBAN im Mieterstamm hinterlegt ist, wird der Eingang sofort dem richtigen Konto zugeordnet. Das funktioniert in etwa 70 bis 80 Prozent der Fälle — vorausgesetzt, der Mieter zahlt immer vom selben Konto.
Verwendungszweck. Das System sucht nach Mieternummer, Objektnummer oder Name im Verwendungszweck. Bei eindeutigem Treffer erfolgt die Zuordnung automatisch.
Betrag. Stimmt der Betrag exakt mit der Sollstellung überein, erhöht das die Zuordnungssicherheit. Abweichungen werden als Differenz markiert.
Was das automatische Matching nicht löst
Probleme entstehen, wenn Mieter von einem fremden Konto überweisen (Ehepartner, Eltern, Jobcenter), wenn der Verwendungszweck fehlt oder kryptisch ist, oder wenn ein Mieter für mehrere Monate auf einmal zahlt. In diesen Fällen landet der Eingang in einer Klärungsliste, die ein Sachbearbeiter manuell abarbeiten muss.
Praxistipp: Pflegen Sie die IBAN-Zuordnung aktiv. Wenn ein Mieter erstmals von einem neuen Konto zahlt, hinterlegen Sie die IBAN sofort als Zweitkonto. Das verhindert, dass derselbe Klärungsfall jeden Monat erneut auftaucht.
Die passenden Arbeitsmaterialien stehen Ihnen im Download-Bereich kostenlos zur Verfuegung.
Differenzen erkennen und handeln
Drei Arten von Differenzen kommen regelmäßig vor:
Unterzahlung. Der Mieter zahlt weniger als die Sollstellung. Ursachen: vergessene Anpassung nach Mieterhöhung, eigenmächtige Mietminderung, schlichte Zahlungsschwierigkeiten.
Überzahlung. Der Mieter zahlt mehr als geschuldet. Ursachen: Alte Sollstellung nach BK-Anpassung nicht aktualisiert, Doppelzahlung, Vorauszahlung auf künftige Miete.
Fehlbuchung. Der Betrag gehört zu einem anderen Mieter oder einem anderen Objekt.
Jede Differenz muss zeitnah geklärt werden. Unterzahlungen, die nicht innerhalb von zwei Wochen aufgelöst werden, gehören ins Mahnwesen. Überzahlungen müssen als Guthaben verbucht oder erstattet werden — sie einfach stehen zu lassen, führt zu Verwirrung bei der nächsten Abrechnung.
Verrechnungsreihenfolge nach §366 BGB
Wenn ein Mieter weniger zahlt als er schuldet, stellt sich die Frage: Welche Forderung wird mit der Teilzahlung bedient? Die Antwort gibt §366 BGB — und sie ist in der Praxis erheblich relevanter, als viele Verwalter vermuten.
Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.
Tipp: Scrollen Sie zum Download-Bereich fuer alle Vorlagen und Checklisten zu diesem Thema.
Das Gesetz in der Kurzfassung
§366 Abs. 1 BGB: Der Schuldner kann bei der Zahlung bestimmen, welche Schuld er tilgen will. Er darf also angeben, dass seine Zahlung auf die Märzmiete angerechnet werden soll.
§366 Abs. 2 BGB: Hat der Schuldner keine Bestimmung getroffen, gilt folgende Reihenfolge:
Die fällige Schuld wird vor der noch nicht fälligen getilgt.
Unter mehreren fälligen Schulden wird die dem Gläubiger geringere Sicherheit bietende zuerst getilgt.
Unter gleich sicheren Schulden wird die dem Schuldner lästigere zuerst getilgt.
Unter gleich lästigen Schulden wird die ältere zuerst getilgt.
Bei gleich alten Schulden wird verhältnismäßig getilgt.
§367 BGB ergänzt: Innerhalb einer einzelnen Schuld wird zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Was das für die Praxis bedeutet
Szenario: Ein Mieter schuldet die Miete für Januar (1.080 EUR), Februar (1.080 EUR) und eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung (320 EUR). Er überweist 1.200 EUR ohne Verwendungszweck.
Nach §366 Abs. 2 BGB wird zuerst die älteste Schuld getilgt — also die Januarmiete. Die verbleibenden 120 EUR gehen auf die nächstälteste Forderung. Der Mieter hat nach dieser Buchung also die Januarmiete vollständig bezahlt, schuldet aber noch 960 EUR für Februar und 320 EUR für die BK-Nachzahlung.
Warum das wichtig ist: Die Verrechnungsreihenfolge bestimmt, ob ein Mietrückstand zwei oder drei Monate beträgt — und damit, ob eine fristlose Kündigung nach §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich ist. Falsch zugeordnete Zahlungen können eine Kündigung unwirksam machen.
Alle Arbeitshilfen zu diesem Artikel finden Sie gebuendelt im Download-Bereich am Ende.
Vertragliche Tilgungsbestimmung
Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die die gesetzliche Verrechnungsreihenfolge abändert — etwa: „Zahlungen werden zuerst auf Nebenkosten, dann auf die Grundmiete angerechnet." Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, aber in Formularmietverträgen nur in engen Grenzen. Der BGH hat wiederholt Klauseln gekippt, die einseitig den Vermieter begünstigten.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Mietverträge auf Tilgungsbestimmungen und konfigurieren Sie Ihre Software entsprechend. Die Standardeinstellung „älteste Forderung zuerst" ist nur dann korrekt, wenn der Mietvertrag keine abweichende Regelung enthält.
Teilzahlungen verbuchen
Teilzahlungen sind der Alltag, nicht die Ausnahme. Mieter, die knapp bei Kasse sind, zahlen häufig runde Beträge — 1.000 EUR statt 1.080 EUR. Die Frage ist: Wie verbuchen Sie die 80 EUR Differenz?
Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.
Grundregel: Die Teilzahlung wird auf die offene Sollstellung angerechnet, der Rest bleibt als offene Forderung stehen. Die Sollstellung selbst wird nicht verändert — sie bleibt bei 1.080 EUR. Der Differenzbetrag erscheint als Rückstand auf dem Mieterkonto.
Fortlaufende Teilzahlungen erzeugen einen Saldovortrag, der von Monat zu Monat wächst. Nach drei Monaten mit jeweils 80 EUR Unterdeckung beträgt der Rückstand 240 EUR. Dieser Betrag ist mahn- und klagefähig.
Buchungstechnisch wird die Teilzahlung wie jede andere Zahlung gegen die offene Sollstellung gebucht. Der Differenzbetrag verbleibt als offener Posten. In der Monatsübersicht sehen Sie auf einen Blick: Sollstellung 1.080 EUR, Zahlung 1.000 EUR, Saldo -80 EUR.
Praxisbeispiel: Eine Verwaltung in Düsseldorf betreut ein Mehrfamilienhaus mit 24 Einheiten. Drei Mieter zahlen regelmäßig weniger als die Sollstellung — zwei davon, weil sie die letzte Mieterhöhung nicht angepasst haben, einer wegen finanzieller Schwierigkeiten. Durch monatliche Sollstellung mit automatischem Zahlungsabgleich erkennt die Sachbearbeiterin die Differenzen innerhalb von zwei Werktagen. Die vergessenen Anpassungen klärt sie telefonisch, für den dritten Mieter leitet sie das Mahnverfahren ein. Ohne den systematischen Abgleich wäre der Rückstand des dritten Mieters erst bei der Quartalsauswertung aufgefallen — drei Monate und 480 EUR später.
Typische Fehler in der Sollstellungspraxis
Fehler in der Sollstellung sind tückisch, weil sie sich addieren. Ein falscher Betrag im Januar ist ein Buchhaltungsproblem. Derselbe Fehler über zwölf Monate wird ein Betriebskostenabrechnungsproblem.
Fehler 1: Sollstellung nicht angepasst nach Mieterhöhung. Die Mieterhöhung wird dem Mieter mitgeteilt, aber die Sollstellung in der Software bleibt auf dem alten Stand. Folge: Der Mieter zahlt den neuen Betrag, das System meldet eine Überzahlung. Oder schlimmer: Der Mieter zahlt den alten Betrag, und niemand bemerkt es.
Fehler 2: BK-Vorauszahlung nicht getrennt gebucht. Wer Kaltmiete und Vorauszahlung als Gesamtbetrag bucht, kann die Vorauszahlungen bei der Abrechnung nicht sauber ausweisen. Das führt zu Nachfragen, Korrekturen und im schlimmsten Fall zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung.
Fehler 3: Sonderzahlungen in der Sollstellung. Einmalige Zahlungen (Kaution, Nachzahlung aus Abrechnung) gehören nicht in die monatliche Sollstellung, sondern als separate Forderung auf das Mieterkonto. Wer sie in die Sollstellung packt, muss sie im Folgemonat wieder herausnehmen — und vergisst das regelmäßig.
Fehler 4: Zahlungseingänge zu spät abgeglichen. Wenn Zahlungen erst Ende des Monats zugeordnet werden, laufen Mahnfristen unnötig lange. Die Zuordnung sollte spätestens drei Werktage nach Eingang erfolgen.
MieterOS Integration: In MieterOS werden Zahlungseingänge automatisch per Bankimport zugeordnet. Das System matcht nach IBAN und Betrag und meldet Differenzen. Unter Finanzen → Mieterkonten sehen Sie den Soll-Ist-Abgleich je Mieter in Echtzeit. Offene Posten werden farblich markiert — grün für ausgeglichen, gelb für Teilzahlung, rot für Rückstand. Die Verrechnungsreihenfolge konfigurieren Sie unter Einstellungen → Buchhaltung → Tilgungsreihenfolge.
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