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Zukunft Immobilienverwaltung
WEG-Verwaltung digitalDeep Dive25 Min Lesezeit

Hybride ETV rechtssicher durchführen: Technik, Abstimmung, Protokoll, Vollmachten

Die hybride Eigentümerversammlung ist eine der sinnvollsten Neuerungen der WEG-Reform 2020. Sie senkt die Hürde zur Teilnahme, erhöht die Beschlussfähigkeit und spart Eigentümern Reisekosten und Zeitaufwand. In Gemeinschaften mit hohem Anteil ortsfremder Eigentümer -- Ferienimmobilien, Kapitalanlege

Hybride ETV rechtssicher durchführen: Technik, Abstimmung, Protokoll, Vollmachte

Einleitung: Die hybride Versammlung als Chance -- und als Risiko

Die hybride Eigentümerversammlung ist eine der sinnvollsten Neuerungen der WEG-Reform 2020. Sie senkt die Hürde zur Teilnahme, erhöht die Beschlussfähigkeit und spart Eigentümern Reisekosten und Zeitaufwand. In Gemeinschaften mit hohem Anteil ortsfremder Eigentümer -- Ferienimmobilien, Kapitalanleger, Erbengemeinschaften -- kann die hybride ETV den Unterschied machen zwischen einer handlungsfähigen und einer blockierten Gemeinschaft.

Gleichzeitig birgt die hybride ETV Risiken, die bei der reinen Präsenzversammlung nicht existieren: technische Ausfälle, Identitätsprobleme, Nachvollziehbarkeit der Abstimmung, Datenschutz. Jedes dieser Risiken kann zur Anfechtung von Beschlüssen führen.

Dieser Deep Dive behandelt alle Aspekte der hybriden ETV: von der Plattform-Auswahl über die Identitätsprüfung bis zur Protokollierung. Er richtet sich an Verwalter, die die hybride ETV nicht nur ermöglichen, sondern professionell durchführen wollen.

Teil 1: Der Beschluss -- Formulierung und Reichweite

Der Grundbeschluss

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Der Beschluss zur Ermöglichung der hybriden ETV nach §23 Abs. 1 Satz 2 WEG sollte klar und vollständig formuliert sein. Ein Minimalbeschluss reicht formal, lässt aber zu viele Fragen offen.

Minimalbeschluss (formal ausreichend): "Die Wohnungseigentümer beschließen, dass bei Eigentümerversammlungen die Teilnahme im Wege elektronischer Kommunikation ermöglicht wird."

Empfohlener Beschluss (praxistauglich): "Die Wohnungseigentümer beschließen:

  1. Bei Eigentümerversammlungen wird den Eigentümern die Teilnahme im Wege elektronischer Kommunikation (Videokonferenz) ermöglicht.

  2. Die Wahl der technischen Plattform obliegt dem Verwalter.

  3. Die Zugangsdaten werden mit der Einladung zur Versammlung versandt.

  4. Eigentümer, die elektronisch teilnehmen, müssen sich zu Beginn der Versammlung mit Bild und Klarnamen identifizieren.

  5. Das Stimmrecht wird durch die Teilnahme über die elektronische Plattform in gleicher Weise ausgeübt wie durch Anwesenheit vor Ort.

  6. Der Verwalter wird ermächtigt, die näheren technischen und organisatorischen Details festzulegen."

Beschlussanfechtungsrisiken

Der Beschluss kann angefochten werden, wenn:

  • Die Ladungsfrist nicht eingehalten wurde

  • Der Tagesordnungspunkt nicht angekündigt war

  • Der Beschluss unverhältnismäßige Kosten verursacht (z. B. Anschaffung teurer Hardware)

  • Der Beschluss den Datenschutz verletzt (z. B. Aufzeichnungspflicht)

Dauerhafte versus einmalige Regelung

Ein genereller Beschluss gilt, bis er durch einen neuen Beschluss aufgehoben wird. Er kann auch auf eine bestimmte Anzahl von Versammlungen begrenzt werden ("für die nächsten drei ordentlichen Eigentümerversammlungen"). Die Begrenzung gibt der Gemeinschaft die Möglichkeit, nach einer Testphase zu entscheiden, ob das Format beibehalten wird.

Teil 2: Video-Plattform-Auswahl

Anforderungsprofil

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.

Die ideale Plattform für eine hybride ETV muss folgende Funktionen bieten:

Muss-Kriterien:

  • Stabile Audio-/Videoübertragung für mindestens die Anzahl der Eigentümer plus Gäste

  • Möglichkeit der Zweiweg-Kommunikation (Redebeiträge der Online-Teilnehmer)

  • Abstimmungsfunktion mit dokumentiertem Ergebnis

  • Kompatibilität mit gängigen Endgeräten (PC, Mac, Tablet, Smartphone)

  • Teilnahme ohne Installation von Software (Browser-basiert) oder mit weit verbreiteter App

  • DSGVO-Konformität: Datenverarbeitung in der EU oder unter angemessenem Datenschutzniveau

Soll-Kriterien:

  • Warteraum-Funktion (Teilnehmer werden erst nach Identifizierung zugelassen)

  • Screensharing (für die Darstellung der Abrechnung, von Angeboten etc.)

  • Chat-Funktion (für Wortmeldungen und organisatorische Hinweise)

  • Aufnahme-Möglichkeit (nur mit Einwilligung aller Teilnehmer)

  • Moderationsfunktionen (Stummschaltung, Reihenfolge der Redebeiträge)

Plattformen im Detail

Zoom: Die am weitesten verbreitete Videokonferenz-Plattform. Bietet integrierte Abstimmungsfunktion ("Polls"), Warteraum, Breakout-Rooms und gute Audioqualität. Nachteil: Die Datenverarbeitung erfolgt teilweise auf US-Servern. Mit der Option "EU Data Routing" können Daten auf europäische Server beschränkt werden -- allerdings nur für bestimmte Datentypen. Für eine datenschutzkonforme Nutzung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden.

Microsoft Teams: Vorteil: Viele Unternehmen nutzen Teams bereits, die Infrastruktur ist vorhanden. EU-Rechenzentren verfügbar. Nachteil: Die Einrichtung für externe Teilnehmer (die kein Microsoft-Konto haben) ist umständlicher. Die Abstimmungsfunktion ("Forms") ist weniger intuitiv als bei Zoom.

Jitsi Meet: Open-Source-Lösung, die auf einem eigenen Server betrieben werden kann. Maximale Datenschutzkonformität, keine Abhängigkeit von US-Anbietern. Nachteil: Geringere Stabilität bei vielen Teilnehmern (ab ca. 30), weniger Funktionen out-of-the-box, höherer technischer Einrichtungsaufwand.

Spezialisierte ETV-Plattformen (z. B. ETV-Online, facilioo, Immo-Meeting): Diese Plattformen sind speziell für die Durchführung von Eigentümerversammlungen entwickelt. Sie bieten integrierte Identitätsprüfung, Abstimmung mit Dokumentation, automatische Protokollerstellung und Vollmachtenverwaltung. Nachteil: Kosten (häufig pro Versammlung oder pro Teilnehmer), Abhängigkeit vom Anbieter, begrenzte Flexibilität.

Kosten

| Lösung | Einmalige Kosten | Laufende Kosten | Geeignet für | |---|---|---|---| | Zoom (Pro) | Keine | ca. 14 Euro/Monat | Kleine bis mittlere WEGs | | Microsoft Teams | Keine (bei vorhandenem M365) | Ab ca. 4 Euro/Nutzer/Monat | Verwaltungen mit Microsoft-Infrastruktur | | Jitsi (eigen gehostet) | Server-Setup ca. 200-500 Euro | ca. 20-50 Euro/Monat (Hosting) | Datenschutz-sensible WEGs | | ETV-Plattform | Keine | ca. 5-15 Euro/Einheit/Jahr | Professionelle Verwaltungen mit großem Bestand |

Teil 3: Identitätsprüfung der Online-Teilnehmer

Warum Identitätsprüfung entscheidend ist

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Bei einer Präsenzversammlung erkennt der Verwalter die Eigentümer persönlich oder prüft den Ausweis am Eingang. Online fehlt diese natürliche Kontrolle. Wenn ein Unbefugter an der Versammlung teilnimmt und abstimmt, sind die Beschlüsse anfechtbar.

Verfahren der Identitätsprüfung

Stufe 1: Klarnamen und Kamerabild (Mindeststandard) Jeder Online-Teilnehmer meldet sich mit seinem Klarnamen an und schaltet die Kamera ein. Der Versammlungsleiter gleicht die Anmeldung mit der Eigentümerliste ab. Dieses Verfahren ist einfach, aber nicht fälschungssicher.

Stufe 2: Vorherige Registrierung Die Eigentümer müssen sich vor der Versammlung registrieren -- z. B. über ein Online-Formular mit E-Mail-Bestätigung. Der Verwalter vergibt individuelle Zugangsdaten (Meeting-Link mit persönlichem Passwort). Vorteil: Nur registrierte Eigentümer können teilnehmen. Nachteil: Organisatorischer Mehraufwand.

Stufe 3: Zwei-Faktor-Authentifizierung Kombination aus persönlichem Zugangslink und SMS-Code oder Authentifizierungs-App. Bietet hohe Sicherheit, erfordert aber technische Kompetenz der Eigentümer und eine entsprechende Plattform.

Stufe 4: Video-Ident Der Verwalter identifiziert jeden Online-Teilnehmer zu Beginn der Versammlung per Videocall und Ausweiskontrolle. Maximale Sicherheit, aber zeitaufwändig -- bei 30 Eigentümern kann die Identifizierung allein 30-45 Minuten dauern.

Empfehlung

Für die meisten WEGs ist Stufe 2 (vorherige Registrierung mit persönlichen Zugangsdaten) der beste Kompromiss aus Sicherheit und Praktikabilität. Stufe 3 empfiehlt sich bei größeren oder konfliktbehafteten Gemeinschaften. Stufe 4 ist in der Praxis nur bei kleinen WEGs (unter 10 Eigentümer) sinnvoll.

Teil 4: Abstimmungsverfahren

Anforderungen an die hybride Abstimmung

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Die Abstimmung in der hybriden ETV muss drei Kriterien erfüllen:

  1. Gleichwertigkeit: Online-Stimmen müssen das gleiche Gewicht haben wie Präsenz-Stimmen.

  2. Nachvollziehbarkeit: Das Abstimmungsergebnis muss dokumentiert und überprüfbar sein.

  3. Zeitgleichheit: Präsenz- und Online-Abstimmung müssen gleichzeitig stattfinden.

Abstimmungsmethoden

Methode 1: Handzeichen per Kamera Die Online-Teilnehmer heben die Hand vor der Kamera, der Versammlungsleiter zählt. Einfach, aber fehleranfällig bei vielen Teilnehmern. Geeignet für kleine WEGs (unter 15 Eigentümer).

Methode 2: Digitale Handzeichen-Funktion Die meisten Videokonferenz-Plattformen haben eine "Hand heben"-Funktion. Der Versammlungsleiter zählt die digitalen Handzeichen. Besser als physisches Handzeichen, aber keine automatische Zählung mit Dokumentation.

Methode 3: Integriertes Abstimmungstool Zoom Polls, Microsoft Forms oder spezialisierte ETV-Tools bieten eine Abstimmungsfunktion mit automatischer Auszählung. Der Versammlungsleiter startet die Abstimmung, jeder Teilnehmer gibt seine Stimme ab, das Ergebnis wird automatisch berechnet und dokumentiert.

Methode 4: Namentliche Abstimmung per Aufruf Der Versammlungsleiter ruft jeden Online-Teilnehmer namentlich auf und fragt nach Ja, Nein oder Enthaltung. Zeitaufwändig, aber maximale Nachvollziehbarkeit. Empfiehlt sich bei wichtigen oder strittigen Beschlüssen.

Stimmrechtsvollmachten in der hybriden ETV

Ein Eigentümer, der weder persönlich noch online teilnimmt, kann eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Die Vollmacht gilt sowohl für den Bevollmächtigten vor Ort als auch für den Bevollmächtigten, der online teilnimmt.

Besonderheiten:

  • Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden (§25 Abs. 3 WEG i.V.m. der Gemeinschaftsordnung).

  • Der Bevollmächtigte muss sich identifizieren und die Vollmacht vorlegen -- bei Online-Teilnahme als Scan oder Foto per E-Mail vor der Versammlung.

  • Der Verwalter prüft die Vollmacht und vermerkt sie in der Teilnehmerliste.

Teil 5: Protokollierung

Erweiterte Protokollierungspflichten

Den Rechner für diese Berechnung finden Sie als Excel-Download am Ende des Artikels.

Das Protokoll einer hybriden ETV muss alle Angaben einer regulären Versammlung enthalten -- plus zusätzliche Informationen zur hybriden Durchführung:

Zusätzliche Pflichtangaben:

  • Hinweis, dass die Versammlung hybrid durchgeführt wurde

  • Name und Plattform der verwendeten Technologie

  • Liste der online zugeschalteten Eigentümer (Name, Einheit, Art der Identifizierung)

  • Liste der vor Ort anwesenden Eigentümer

  • Feststellung, dass die technische Verbindung während der Abstimmungen funktioniert hat

  • Bei technischen Störungen: Dokumentation der Störung, Dauer und Auswirkung

Bei jeder Abstimmung:

  • Anzahl der Ja-Stimmen (davon online / vor Ort)

  • Anzahl der Nein-Stimmen (davon online / vor Ort)

  • Anzahl der Enthaltungen (davon online / vor Ort)

  • Feststellung, ob die Online-Teilnehmer an der Abstimmung teilnehmen konnten

Wer protokolliert?

In der Praxis empfiehlt sich eine Aufgabenteilung:

  • Der Versammlungsleiter führt die Versammlung und moderiert.

  • Ein Protokollführer (Mitarbeiter des Verwaltungsbüros) dokumentiert die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse.

  • Ein Technik-Verantwortlicher überwacht die Online-Verbindung und dokumentiert technische Ereignisse.

Bei kleinen WEGs wird der Verwalter alle drei Rollen übernehmen müssen. Bei größeren Versammlungen ist die Trennung dringend empfohlen -- ein Verwalter, der gleichzeitig moderiert, protokolliert und die Technik überwacht, wird Fehler machen.

Screenshot-Dokumentation

Ein praktischer Tipp, der in der Rechtsprechung noch nicht ausdrücklich verlangt wird, aber im Streitfall hilfreich ist: Erstellen Sie während der Versammlung Screenshots der Teilnehmerliste und der Abstimmungsergebnisse. Diese Screenshots sind kein Ersatz für das schriftliche Protokoll, dienen aber als zusätzlicher Beweis.

Teil 6: Technische Störungen -- Rechtsfolgen und Umgang

Szenarien und Reaktion

Diese Übersicht steht Ihnen auch als druckbares PDF zur Verfügung — siehe Download-Bereich.

Szenario 1: Kurzzeitiger Ausfall (unter 5 Minuten) Die Verbindung eines oder mehrerer Online-Teilnehmer bricht kurz ab. Reaktion: Versammlung unterbrechen, warten, bis die Verbindung wiederhergestellt ist. Im Protokoll vermerken. Beschlüsse, die während des Ausfalls gefasst wurden, sind anfechtbar.

Szenario 2: Längerer Ausfall (über 5 Minuten) Die Plattform ist nicht erreichbar. Reaktion: Versammlung für 10-15 Minuten unterbrechen. Alternative Verbindung versuchen (z. B. Telefoneinwahl). Wenn keine Verbindung herstellbar: Versammlung kann als Präsenzversammlung fortgesetzt werden -- aber nur, wenn die anwesenden Eigentümer beschlussfähig sind und die Online-Teilnehmer informiert werden.

Szenario 3: Totalausfall Die gesamte Technik versagt. Reaktion: Wenn die vor Ort anwesenden Eigentümer beschlussfähig sind, kann die Versammlung als Präsenzversammlung fortgesetzt werden. Die Online-Teilnehmer sind dann faktisch ausgeschlossen. Beschlüsse, die nach dem Ausfall gefasst werden, sind nicht automatisch anfechtbar, aber das Anfechtungsrisiko ist erhöht.

Szenario 4: Ausfall der Abstimmungsfunktion Die Plattform funktioniert, aber die Abstimmungsfunktion nicht. Reaktion: Auf manuelle Abstimmung umsteigen (namentliche Abfrage per Aufruf).

Dokumentationspflicht bei Störungen

Jede technische Störung muss im Protokoll dokumentiert werden:

  • Zeitpunkt und Dauer der Störung

  • Betroffene Teilnehmer

  • Maßnahmen zur Behebung

  • Ob während der Störung Beschlüsse gefasst wurden

  • Ob die betroffenen Teilnehmer an nachfolgenden Abstimmungen teilnehmen konnten

Teil 7: Datenschutz

DSGVO-Anforderungen

Alle Details als strukturierte Checkliste zum Abhaken: siehe Downloads unten.

Die Durchführung einer hybriden ETV verarbeitet personenbezogene Daten: Name, Bild, Stimme, IP-Adresse, Teilnahmedauer, Abstimmungsverhalten. Der Verwalter ist datenschutzrechtlich verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Pflichten des Verwalters:

  1. Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Durchführung der Eigentümerversammlung) oder auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung: Verwaltervertrag).

  1. Informationspflicht: Die Eigentümer müssen vor der Versammlung über die Datenverarbeitung informiert werden (Art. 13 DSGVO): Welche Daten werden verarbeitet? Wer ist der Auftragsverarbeiter (Plattformanbieter)? Wie lange werden die Daten gespeichert?

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Mit dem Plattformanbieter muss ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden. Die großen Anbieter (Zoom, Microsoft, Google) bieten Standard-AVV an.

  1. Aufzeichnungsverbot: Die Versammlung darf nicht aufgezeichnet werden, es sei denn, alle Teilnehmer stimmen zu. Die Einwilligung muss freiwillig sein und kann jederzeit widerrufen werden. In der Praxis: Verzichten Sie auf die Aufzeichnung.

  1. Löschung: Nach Abschluss der Versammlung und Erstellung des Protokolls müssen die Aufzeichnungsdaten (soweit vorhanden) und die Teilnehmerdaten gelöscht werden. Aufbewahrungspflichten für das Protokoll bleiben davon unberührt.

Datenschutz-Hinweis in der Einladung

Nehmen Sie in die Einladung zur hybriden ETV einen Datenschutz-Hinweis auf:

"Für die hybride Durchführung der Versammlung wird die Plattform [Name] verwendet. Die Teilnahme erfordert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Bild, Stimme). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Versammlung wird nicht aufgezeichnet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung."

Teil 8: Vollmachten in der hybriden ETV

Grundsätze

Die Regeln zur Stimmrechtsvollmacht gelten in der hybriden ETV unverändert. Maßgeblich sind §25 WEG und die Gemeinschaftsordnung. Häufig regelt die Gemeinschaftsordnung, wer bevollmächtigt werden darf (nur andere Eigentümer, Verwandte, der Verwalter) und in welcher Form die Vollmacht erteilt werden muss (Schriftform, Textform).

Besonderheiten bei Online-Teilnahme des Bevollmächtigten

Wenn der Bevollmächtigte online teilnimmt:

  • Die Vollmacht muss vor der Versammlung als Scan oder Foto an den Verwalter übermittelt werden.

  • Der Verwalter prüft die Vollmacht und nimmt den Bevollmächtigten in die Teilnehmerliste auf.

  • Im Protokoll wird vermerkt: "Eigentümer X wird vertreten durch Y (online zugeschaltet), Vollmacht liegt vor."

Elektronische Vollmacht

Ob eine Vollmacht per E-Mail oder als digitales Dokument ausreicht, hängt von der Gemeinschaftsordnung ab. Verlangt die Gemeinschaftsordnung Schriftform (§126 BGB: eigenhändige Unterschrift), genügt ein Scan nicht. Verlangt sie Textform (§126b BGB), ist eine E-Mail ausreichend.

Praxistipp: Wenn Ihre Gemeinschaftsordnungen noch Schriftform verlangen, regen Sie einen Änderungsbeschluss an: "Vollmachten können in Textform (§126b BGB) erteilt werden, einschließlich E-Mail und elektronischer Dokumente."

Teil 9: Die rein virtuelle ETV -- Ausblick

Aktueller Rechtsstand

Nach geltendem Recht ist die rein virtuelle Versammlung (ohne Präsenzort) nicht zulässig. §23 Abs. 1 Satz 2 WEG setzt einen physischen Versammlungsort voraus.

Gesetzgeberische Diskussion

Im politischen Raum wird die rein virtuelle ETV diskutiert. Argumente dafür:

  • Kostenersparnis (kein Versammlungsraum nötig)

  • Höhere Teilnahmequoten

  • Flexibilität bei kurzfristigen Versammlungen

Argumente dagegen:

  • Digitale Spaltung: Ältere Eigentümer ohne technische Kompetenz werden ausgeschlossen

  • Reduzierte Kommunikationsqualität: Nonverbale Signale gehen verloren

  • Erhöhtes Anfechtungsrisiko durch technische Probleme

Mögliche Entwicklung

Ein Gesetzentwurf zur Ermöglichung der rein virtuellen ETV wurde bisher nicht vorgelegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die rein virtuelle ETV in den nächsten zwei bis drei Jahren gesetzlich ermöglicht wird, ist moderat. Verwalter sollten die hybride ETV als dauerhaftes Modell etablieren und sich nicht auf eine baldige Liberalisierung verlassen.

Vorbereitung (4-6 Wochen vor der Versammlung)

  • [ ] Beschluss zur hybriden ETV liegt vor (generell oder einzelfallbezogen)?

  • [ ] Plattform gewählt und getestet?

  • [ ] Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Plattformanbieter abgeschlossen?

  • [ ] Datenschutz-Hinweis für die Einladung formuliert?

  • [ ] Versammlungsraum mit stabilem WLAN/LAN verfügbar?

  • [ ] Kamera, Mikrofon und Lautsprecher für den Versammlungsraum bereitgestellt?

Einladung (3 Wochen vor der Versammlung)

  • [ ] Einladung mit Tagesordnung, Zugangslink und Datenschutz-Hinweis an alle Eigentümer versandt?

  • [ ] Anleitung zur Nutzung der Plattform beigefügt (kurz, mit Screenshots)?

  • [ ] Frist für die Online-Registrierung gesetzt (z. B. 5 Tage vor der Versammlung)?

  • [ ] Kontakt für technische Fragen angegeben?

Registrierung und Vorbereitung (1 Woche vor der Versammlung)

  • [ ] Online-Registrierungen erfasst und mit Eigentümerliste abgeglichen?

  • [ ] Persönliche Zugangsdaten an registrierte Eigentümer versandt?

  • [ ] Vollmachten geprüft und erfasst?

  • [ ] Technik-Test mit zwei bis drei Eigentümern durchgeführt?

  • [ ] Backup-Plan für technische Störungen festgelegt?

  • [ ] Aufgabenverteilung geklärt: Versammlungsleiter, Protokollführer, Technik-Verantwortlicher?

Tag der Versammlung

  • [ ] Technik im Versammlungsraum 30 Minuten vorher aufgebaut und getestet?

  • [ ] Online-Zugang 15 Minuten vor Versammlungsbeginn freigeschaltet?

  • [ ] Online-Teilnehmer im Warteraum identifiziert und zugelassen?

  • [ ] Teilnehmerliste erstellt: vor Ort anwesend / online zugeschaltet / vertreten durch Vollmacht?

  • [ ] Beschlussfähigkeit festgestellt (Präsenz + Online + Vollmachten)?

  • [ ] Technische Funktionsfähigkeit zu Beginn der Versammlung bestätigt?

Während der Versammlung

  • [ ] Redebeiträge der Online-Teilnehmer ermöglicht (Handzeichen-Funktion, Chat)?

  • [ ] Abstimmungsergebnisse separat erfasst: vor Ort / online?

  • [ ] Technische Störungen sofort dokumentiert (Zeitpunkt, Dauer, betroffene Personen)?

  • [ ] Bei Störung: Versammlung unterbrochen, Verbindung wiederhergestellt?

  • [ ] Screenshots der Teilnehmerliste und Abstimmungsergebnisse erstellt?

Protokoll

  • [ ] Hinweis auf hybride Durchführung im Protokoll?

  • [ ] Verwendete Plattform benannt?

  • [ ] Online-Teilnehmer namentlich aufgeführt?

  • [ ] Abstimmungsergebnisse nach Präsenz/Online aufgeschlüsselt?

  • [ ] Technische Störungen (falls vorhanden) dokumentiert?

  • [ ] Feststellung, dass die Online-Teilnehmer an allen Abstimmungen teilnehmen konnten?

Nachbereitung

  • [ ] Protokoll versandt?

  • [ ] Beschlüsse in die Beschlusssammlung aufgenommen?

  • [ ] Plattform-Daten gelöscht (Teilnehmerlisten, Chat-Verläufe)?

  • [ ] Feedback der Eigentümer eingeholt (zur Verbesserung künftiger Versammlungen)?

  • [ ] Anfechtungsfrist (ein Monat) im Kalender notiert?

MieterOS unterstützt die hybride ETV mit integrierter Abstimmungsfunktion und automatischer Protokollierung.

Weiterführend

Für den schnellen Überblick empfehlen wir den Schnelleinstieg: [Hybride Eigentümerversammlung: Was erlaubt ist](2-03a-hybride-etv-ueberblick.md).

Die rechtssichere Durchführung einer hybriden ETV erfordert sorgfältige Vorbereitung. Für die Formulierung des Grundbeschlusses, die datenschutzrechtliche Bewertung der Plattform und die Gestaltung des Protokolls empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für WEG-Recht. Gerade bei der ersten hybriden Versammlung einer Gemeinschaft lohnt sich die anwaltliche Begleitung -- die Investition ist überschaubar, die Rechtssicherheit aber erheblich.

Ihre Downloads zu diesem Artikel

  • Hybride ETV -- Vollstaendige Durchfuehrungscheckliste (PDF)

  • Beschlussvorlage Hybride Eigentuemer­versammlung (Word)

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