Teilungserklärung: Worauf es ankommt
Das Grundgesetz der WEG
Jede Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Dokument, das älter ist als jeder Verwaltervertrag und wichtiger als jeder Eigentümerbeschluss: die Teilungserklärung. Sie definiert, was wem gehört, wer was nutzen darf und wer welche Kosten trägt. Trotzdem kennen viele Verwalter ihre Teilungserklärungen nur oberflächlich — und merken es erst, wenn ein Eigentümer mit dem Anwalt vor der Tür steht.
Die Teilungserklärung ist das Dokument, das beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Sie bindet jeden Eigentümer, auch den, der erst zwanzig Jahre nach der Aufteilung kauft. Wer gegen die Teilungserklärung verstößt — ob beim Umbau, bei der Kostenverteilung oder bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen —, handelt rechtswidrig.
Für die tägliche Verwaltungsarbeit heißt das: Die Teilungserklärung ist die erste Quelle, die Sie aufschlagen, bevor Sie eine Abrechnung erstellen, einen Beschluss formulieren oder einen Umbau genehmigen. Nicht die Hausverwaltungssoftware, nicht die letzte Abrechnung des Vorgängers — die Teilungserklärung.
Aufbau einer Teilungserklärung
Eine vollständige Teilungserklärung besteht aus drei Teilen, die zusammen gelesen werden müssen:
Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.
1. Die Teilungserklärung im engeren Sinn
Hier wird die Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile (MEA) definiert, die jeweils mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem Teileigentum (Laden, Büro, Tiefgaragenstellplatz) verbunden sind. Jede Einheit bekommt eine Nummer, einen MEA-Anteil und eine Zuordnung zu den Räumen im Aufteilungsplan.
2. Die Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben in der WEG: Stimmrecht, Kostenverteilung, Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechte, Veräußerungszustimmung, Tierhaltung, Vermietungsbeschränkungen. Sie ist der Teil, der im Alltag die meisten Fragen aufwirft.
3. Der Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, in der jede Einheit mit der Nummer aus der Teilungserklärung gekennzeichnet und abgegrenzt ist. Er wird von der Baubehörde abgestempelt (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Ohne Aufteilungsplan keine wirksame Teilung.
Gemeinschafts- vs. Sondereigentum: Die entscheidende Grenze
Die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist die Quelle der meisten WEG-Streitigkeiten. §5 WEG definiert die Grundregel: Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und deren Bestandteile, soweit sie verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer beeinträchtigt wird.
Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.
Zum Sondereigentum gehören typischerweise:
Innenwände (nicht tragende)
Bodenbeläge (nicht der Estrich)
Innentüren
Sanitäranlagen innerhalb der Wohnung
Tapeten, Anstriche
Zum Gemeinschaftseigentum gehören immer:
Tragende Wände, Decken, Fundamente
Dach, Fassade
Treppenhaus, Flure
Fenster und Wohnungseingangstüren (Außenseite)
Versorgungsleitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung
Heizungsanlage, Aufzug
Streitklassiker: Fenster. Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum, auch wenn die Teilungserklärung etwas anderes sagt. Eine Regelung in der Teilungserklärung, die die Instandhaltung der Fenster den Sondereigentümern zuweist, ist als Kostentragungsregelung wirksam — aber das Eigentum an den Fenstern bleibt bei der Gemeinschaft.
Streitklassiker: Balkone. Die Bodenplatte des Balkons gehört zum Gemeinschaftseigentum (konstruktives Bauteil). Der Belag, das Geländer und die Innenseite der Brüstung können zum Sondereigentum gehören — je nach Teilungserklärung.
Kostenverteilung: Was die Teilungserklärung vorgibt
Der gesetzliche Regelfall (§16 Abs. 2 WEG) verteilt die Kosten nach MEA. Die meisten Teilungserklärungen übernehmen diesen Grundsatz, weichen aber für einzelne Positionen ab. Typische Sonderregelungen:
Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.
Aufzugskosten: Erdgeschoss-Eigentümer werden von den Aufzugskosten befreit oder tragen einen reduzierten Anteil. Wer im fünften Stock wohnt, zahlt mehr als wer im Ersten.
Gartenpflege: Nur Erdgeschoss-Einheiten mit Gartenzugang tragen die Kosten der Gartenpflege — oder alle, je nach Gemeinschaftsordnung.
Sondernutzungsrechte: Wer ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche oder einem Stellplatz hat, trägt oft die Instandhaltungskosten für diesen Bereich allein.
Die Teilungserklärung bindet den Verwalter. Erstellt er die Abrechnung nach einem anderen Schlüssel als dem in der Teilungserklärung vorgesehenen, ist die Abrechnung anfechtbar — selbst wenn der abweichende Schlüssel sachlich besser wäre. Erst ein Änderungsbeschluss der Eigentümerversammlung (seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit möglich, §16 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder eine Änderung der Teilungserklärung selbst schafft eine neue Grundlage.
Häufige Widersprüche und Fehler
Viele Teilungserklärungen stammen aus den 1960er bis 1990er Jahren. Sie enthalten Regelungen, die mit der heutigen Rechtslage nicht mehr vereinbar sind, oder interne Widersprüche, die jahrelang niemandem auffallen.
Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.
MEA stimmen nicht mit den Flächen überein. Die Miteigentumsanteile wurden bei der Teilung anhand geschätzter Flächen berechnet. Eine spätere Vermessung ergibt erhebliche Abweichungen. Das ändert nichts an den MEA — sie sind im Grundbuch eingetragen und gelten, bis sie geändert werden.
Nutzungszweck vs. tatsächliche Nutzung. Die Teilungserklärung weist eine Einheit als "Laden" aus, der Eigentümer betreibt dort eine Gaststätte. Das kann unzulässig sein, wenn die Nutzung über den in der Teilungserklärung bestimmten Zweck hinausgeht und andere Eigentümer stärker beeinträchtigt.
Kostenregelung widerspricht dem Gesetz. Die Teilungserklärung ordnet die Instandhaltung der Fenster dem Sondereigentümer zu. Nach der WEG-Reform 2020 kann die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen, diese Regelung zu ändern. Bis dahin gilt die Teilungserklärung — auch wenn sie unpraktisch ist.
Sondernutzungsrechte ohne Grundbucheintrag. Ein Sondernutzungsrecht wirkt gegen Rechtsnachfolger nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. In der Praxis fehlt diese Eintragung häufiger, als man denkt.
Weiterführend
Die vollständige Analyse der Teilungserklärung — mit Sondernutzungsrechten, Änderungsverfahren, abweichender Kostenverteilung und dem Umgang mit widersprüchlichen Klauseln — finden Sie in unserem Deep Dive: [Teilungserklärung lesen und anwenden: Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung, Widersprüche](2-12b-teilungserklaerung-deep-dive.md).
Zuletzt aktualisiert: März 2026
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