Beschluss-Sammlung führen: Pflichtinhalt, Format, digitale Ablage
Der vergessene Beschluss, der plötzlich wieder zählt
Ein Eigentümer will eine Markise an seiner Terrasse anbringen. Der Verwalter sagt: „Da brauchen wir einen Beschluss." Der Eigentümer sagt: „Den gibt es doch — von 2019." Der Verwalter sucht. Im Protokoll der Versammlung 2019 steht nichts. In der Beschluss-Sammlung auch nicht — weil es keine gibt. Oder genauer: Es gibt einen Ordner mit dem Etikett „Beschlüsse", in dem lose Blätter liegen, teilweise ohne Datum, teilweise ohne Unterschrift. Nach einer halben Stunde Suche stellt sich heraus: Es gab 2019 einen Beschluss — aber nur für eine bestimmte Markisenfarbe, nicht für Markisen generell. Hätte die Beschluss-Sammlung ordentlich geführt worden, wäre das in drei Minuten geklärt gewesen.
Die Beschluss-Sammlung ist eine der unspektakulärsten Pflichten des WEG-Verwalters — und eine der am häufigsten vernachlässigten. Dabei ist sie gesetzlich vorgeschrieben, rechtlich relevant und im Alltag ein Werkzeug, das Konflikte vermeidet, bevor sie entstehen.
Rechtliche Grundlage: §24 Abs. 7 WEG
Die Pflicht zur Führung einer Beschluss-Sammlung ergibt sich aus §24 Abs. 7 WEG. Der Verwalter muss eine Sammlung aller Beschlüsse und gerichtlicher Entscheidungen führen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Juli 2007 — also seit fast 20 Jahren.
Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.
Was muss in die Sammlung?
Alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung — sowohl positive als auch negative (abgelehnte Beschlüsse). Auch Beschlüsse, die für ungültig erklärt wurden, bleiben in der Sammlung — mit einem entsprechenden Vermerk.
Umlaufbeschlüsse — also Beschlüsse, die außerhalb einer Versammlung gefasst wurden.
Gerichtliche Entscheidungen — Urteile und Vergleiche, die die WEG betreffen und Beschlüsse ersetzen oder aufheben.
Was muss nicht in die Sammlung?
Protokolle gehören nicht in die Beschluss-Sammlung. Die Sammlung enthält die Beschlüsse selbst — nicht die Diskussionen, die dazu geführt haben. In der Praxis verwechseln viele Verwalter Beschluss-Sammlung und Protokollablage. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Pflichtinhalt jedes Eintrags
Jeder Eintrag in der Beschluss-Sammlung muss folgende Informationen enthalten:
Laufende Nummer — chronologisch, ohne Lücken
Datum des Beschlusses — Tag der Eigentümerversammlung oder des Umlaufbeschlusses
TOP-Nummer — Zuordnung zur Tagesordnung
Wortlaut des Beschlusses — exakt so, wie er beschlossen wurde (nicht zusammengefasst oder interpretiert)
Abstimmungsergebnis — Ja, Nein, Enthaltung (und bei qualifizierten Mehrheiten: Miteigentumsanteile)
Feststellung des Vorsitzenden — ob der Beschluss angenommen oder abgelehnt wurde
Vermerk über Anfechtungen — sofern ein Beschluss angefochten wurde, mit Aktenzeichen und Ergebnis
Vermerk über gerichtliche Aufhebung — falls ein Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wurde
Format: Papier, Excel oder Software?
Die Beschluss-Sammlung unterliegt keiner Formvorschrift — das Gesetz schreibt weder Papier noch ein bestimmtes digitales Format vor. In der Praxis gibt es drei gängige Varianten:
Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.
Papierordner
Die klassische Variante: Ein Ordner pro WEG, chronologisch sortiert. Funktioniert bei kleinen Beständen, wird bei WEGs mit langer Geschichte und vielen Beschlüssen schnell unübersichtlich. Das größte Problem: Suchen dauert ewig. Wenn ein Eigentümer wissen will, ob es einen Beschluss zur Tierhaltung gibt, blättern Sie unter Umständen durch 15 Jahre Beschlüsse.
Excel oder Word-Tabelle
Ein Schritt in die richtige Richtung. Sie können filtern und suchen. Aber: Versionskontrolle ist schwierig. Wer hat wann was geändert? Gibt es eine ältere Version, die versehentlich überschrieben wurde? Ohne Zugriffsprotokoll ist die Integrität der Sammlung nicht gewährleistet.
Verwaltungssoftware mit Beschlussmodul
Die beste Lösung. Moderne HV-Software bietet ein dediziertes Beschlussmodul, das automatisch nummeriert, Suchfunktionen bietet, Veränderungen protokolliert und das Einsichtsrecht digital abbildet. Der Beschluss wird direkt aus dem Versammlungsprotokoll in die Sammlung übernommen — ohne manuelles Abtippen, ohne Fehlerrisiko.
Chronologische Führung: Warum die Reihenfolge zählt
Die Beschluss-Sammlung muss chronologisch geführt werden. Das klingt trivial, ist aber in der Praxis ein häufiger Fehler: Beschlüsse werden thematisch sortiert — alle Beschlüsse zur Hausordnung in einem Abschnitt, alle zur Instandhaltung in einem anderen. Das mag intuitiv erscheinen, widerspricht aber dem Gesetz und hat einen praktischen Nachteil: Bei thematischer Sortierung ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob ein älterer Beschluss durch einen neueren überholt wurde.
Richtig: Beschlüsse werden in der Reihenfolge ihres Zustandekommens eingetragen. Nummer 1 ist der älteste Beschluss, die höchste Nummer der jüngste.
Ergänzung für die Praxis: Führen Sie zusätzlich zur chronologischen Sammlung ein thematisches Register (Index), das auf die jeweiligen Beschlussnummern verweist. So haben Sie beides: die gesetzlich vorgeschriebene Chronologie und die praktische Auffindbarkeit nach Themen.
Einsichtsrecht: Wer darf wann hineinschauen?
Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, die Beschluss-Sammlung einzusehen (§24 Abs. 7 Satz 5 WEG). Dieses Einsichtsrecht besteht unabhängig von einem besonderen Interesse — der Eigentümer muss keinen Grund angeben.
Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.
Darüber hinaus hat auch ein Erwerber ein Einsichtsrecht: Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, kann die Beschluss-Sammlung einsehen, um sich über die Beschlusslage zu informieren. Das ist in der Praxis besonders relevant, weil Kaufinteressenten und deren Notare regelmäßig nach der Beschluss-Sammlung fragen.
Pflichten des Verwalters:
Die Sammlung muss in angemessener Frist zur Einsicht bereitgestellt werden — spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Anfrage.
Der Verwalter darf keine Kopiergebühren verlangen, die über die tatsächlichen Kosten hinausgehen.
Eine digitale Bereitstellung (z. B. über ein Eigentümerportal) erfüllt die Pflicht — und erspart Ihnen den Aufwand, Termine zur Einsichtnahme in Ihrem Büro zu koordinieren.
Haftungsrisiko: Führt der Verwalter keine oder eine unvollständige Beschluss-Sammlung, liegt ein wichtiger Grund für seine Abberufung vor. Darüber hinaus kann ein Eigentümer Schadensersatz geltend machen, wenn ihm durch die fehlende Beschluss-Sammlung ein Nachteil entsteht — etwa wenn er einen Beschluss nicht anfechten konnte, weil er von dessen Existenz nichts wusste.
Digitale Verwaltung der Beschluss-Sammlung
Die digitale Beschluss-Sammlung ist kein Luxus — sie ist der effizienteste Weg, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Was eine gute digitale Lösung bietet
Automatische Nummerierung — keine manuellen Lücken oder Doppelungen
Volltextsuche — finden Sie jeden Beschluss in Sekunden, nicht in Stunden
Verknüpfung mit dem Protokoll — der Beschluss ist mit dem zugehörigen Versammlungsprotokoll verlinkt
Anfechtungsvermerk — Status und Aktenzeichen direkt am Beschluss
Zugriffsprotokoll — wer hat wann Einsicht genommen? Wer hat wann etwas geändert?
Eigentümerportal-Anbindung — Eigentümer sehen ihre Beschluss-Sammlung online ein, ohne die Verwaltung kontaktieren zu müssen
Export als PDF — für den Notar, den Rechtsanwalt oder den Kaufinteressenten
Migration der bestehenden Sammlung
Wenn Sie von Papier auf digital umstellen, stellt sich die Frage: Wie weit zurück digitalisieren? Die Empfehlung:
Alle Beschlüsse der letzten 10 Jahre vollständig digitalisieren — das deckt die relevantesten Beschlüsse ab.
Ältere Beschlüsse, die noch Wirkung haben (z. B. Sondernutzungsrechte, Hausordnung, Kostenverteilungsschlüssel) — ebenfalls digitalisieren.
Alles andere: Papierordner aufbewahren, aber nicht aktiv digitalisieren. Wenn ein älterer Beschluss benötigt wird, digitalisieren Sie ihn bei Bedarf.
Praxisbeispiel: WEG Am Stadtpark — Beschluss-Sammlung als Verkaufsargument
In der WEG Am Stadtpark in München, 32 Einheiten, wechseln pro Jahr drei bis vier Eigentümer. Der Verwalter hat die Beschluss-Sammlung seit 2018 lückenlos digital geführt. Wenn ein Notar oder Käufer die Beschluss-Sammlung anfordert, exportiert der Verwalter sie als PDF und versendet sie innerhalb einer Stunde.
Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.
Das Ergebnis: Die Verwaltung hat einen Ruf für Professionalität und Transparenz. Zwei Eigentümer haben in Bewertungen explizit die gute Dokumentation gelobt. Beim letzten Verwalterwechsel-Versuch (ein unzufriedener Eigentümer hatte einen Antrag gestellt) stimmte die Mehrheit deutlich für den Verbleib des Verwalters — unter anderem mit dem Argument, dass die Dokumentation vorbildlich sei.
Eine ordentliche Beschluss-Sammlung ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Beweis dafür, dass die Verwaltung ihre Arbeit ernst nimmt.
Nächster Schritt
Öffnen Sie die Beschluss-Sammlung Ihrer größten WEG und prüfen Sie drei Dinge: Ist sie chronologisch geführt? Enthält jeder Eintrag den vollständigen Beschlusswortlaut? Sind Anfechtungen vermerkt? Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Sammlung aufzuräumen — bevor ein Eigentümer danach fragt.
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