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Zukunft Immobilienverwaltung

Verwalterverträge übertragen: Was geht automatisch, was braucht Zustimmung?

Wenn Sie eine Bäckerei verkaufen, gehören die Öfen dem neuen Eigentümer. Bei einer Hausverwaltung ist das komplizierter. Ihre Verwalterverträge sind keine dinglichen Rechte — es sind schuldrechtliche Vereinbarungen mit Dritten. Und diese Dritten haben ein Mitspracherecht.

Verwalterverträge übertragen: Was geht automatisch, was braucht Zustimmung?

Das Kernproblem: Mandate sind keine Maschinen

Wenn Sie eine Bäckerei verkaufen, gehören die Öfen dem neuen Eigentümer. Bei einer Hausverwaltung ist das komplizierter. Ihre Verwalterverträge sind keine dinglichen Rechte — es sind schuldrechtliche Vereinbarungen mit Dritten. Und diese Dritten haben ein Mitspracherecht.

Wie der Übergang funktioniert, hängt von drei Faktoren ab: der Deal-Struktur (Asset vs. Share Deal), dem Mandatstyp (WEG vs. Mietverwaltung) und den konkreten Vertragsklauseln.

Share Deal: Der einfache Fall

Beim Share Deal wechseln die Gesellschafter der GmbH — das Unternehmen selbst bleibt bestehen. Der Verwaltervertrag besteht zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Müller Hausverwaltung GmbH. Diese GmbH existiert nach dem Anteilsverkauf weiter. Formal ändert sich für die WEG nichts.

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Konsequenz: Verwalterverträge bleiben unverändert bestehen. Keine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Keine Neubestellung nötig.

Aber: Die Eigentümergemeinschaft hat ein außerordentliches Abberufungsrecht aus wichtigem Grund (§26 Abs. 3 WEG). Ein Gesellschafterwechsel allein ist in der Regel kein wichtiger Grund. Wenn der neue Eigentümer aber das Personal austauscht, die Erreichbarkeit verschlechtert oder die Qualität merklich sinkt, können WEGs die Abberufung beschließen.

Praxis-Tipp: Auch wenn rechtlich keine Pflicht besteht: Informieren Sie die Eigentümergemeinschaften proaktiv über den Gesellschafterwechsel. Transparenz schafft Vertrauen und verhindert, dass sich Gerüchte verselbstständigen.

Asset Deal: Mandate einzeln überleiten

Beim Asset Deal kauft der Erwerber den Kundenstamm — aber die Verwalterverträge laufen auf Ihren Namen. Sie müssen einzeln übergeleitet werden.

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.

WEG-Verwaltung

Die Bestellung des Verwalters ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Wenn Sie als natürliche Person bestellt wurden, endet die Bestellung nicht automatisch, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen. Es braucht:

  1. Abberufungsbeschluss für den bisherigen Verwalter (Sie)

  2. Bestellungsbeschluss für den neuen Verwalter (den Käufer)

  3. Neuer Verwaltervertrag zwischen WEG und neuem Verwalter

Das kann auf einer einzigen Versammlung geschehen — aber es muss geschehen. Ohne Beschluss bleibt die alte Bestellung bestehen.

Timing-Problem: Eigentümerversammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Wenn der Verkauf zwischen den Versammlungen erfolgt, brauchen Sie entweder eine Sonderversammlung oder einen Umlaufbeschluss — beides mit eigenem Aufwand.

Praxis-Lösung: Viele Transaktionen lösen das über eine Bevollmächtigung. Der bisherige Verwalter bevollmächtigt den neuen Verwalter, bis zur nächsten regulären Versammlung in seinem Namen zu handeln. Parallel wird die formelle Umbestellung auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung gesetzt.

Mietverwaltung

Mietverwaltungsverträge sind privatrechtliche Verträge zwischen dem Immobilieneigentümer und der Hausverwaltung. Eine Übertragung erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers — es sei denn, der Vertrag enthält eine Übertragungsklausel.

Drei Szenarien:

| Szenario | Rechtslage | Praxis | |----------|-----------|--------| | Vertrag enthält Übertragungsklausel | Übergang mit Mitteilung | Selten, aber ideal | | Vertrag schweigt zur Übertragung | Zustimmung des Eigentümers erforderlich | Häufigster Fall | | Vertrag verbietet Übertragung | Neuverhandlung nötig | Kommt vor |

Praxis-Tipp: Wenn Sie wissen, dass Sie in den nächsten zwei Jahren verkaufen wollen, bauen Sie bei Vertragsverlängerungen eine Übertragungsklausel ein: „Der Verwalter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit Zustimmung des Eigentümers auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen."

Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Die SEV wird vom jeweiligen Sondereigentümer beauftragt. Der Vertrag läuft auf Ihren Namen oder Ihre Firma. Für den Übergang gelten dieselben Regeln wie bei der Mietverwaltung: Zustimmung des Eigentümers ist erforderlich.

Sonderkündigungsrechte bei Inhaberwechsel

Manche Verwalterverträge enthalten eine Klausel, die bei einem Gesellschafterwechsel oder Inhaberwechsel ein Sonderkündigungsrecht gewährt — auch beim Share Deal.

Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.

Typische Formulierung: „Im Falle eines Wechsels des beherrschenden Gesellschafters steht der Eigentümergemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu."

Solche Klauseln sind für den Verkaufsprozess problematisch. Sie geben Mandanten ein Werkzeug, das sie ohne sachlichen Grund nutzen können. Prüfen Sie vor dem Verkauf alle Verwalterverträge auf derartige Klauseln.

Was Sie tun können: Bei anstehenden Vertragsverlängerungen die Sonderkündigungsklausel streichen. In der Verhandlung mit dem Käufer: Offenlegen, welche Mandate eine solche Klausel haben — der Käufer wird das ohnehin in der Due Diligence entdecken.

Die Rolle des §613a BGB

§613a BGB regelt den Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergang. Bei einem Asset Deal gehen die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter automatisch auf den Käufer über — mit allen Rechten und Pflichten.

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Das ist für die Mandatsüberleitung indirekt relevant: Ihre Mitarbeiter, die die Objekte betreuen, wechseln zum Käufer. Die Kontinuität in der Betreuung ist der wichtigste Faktor für den Mandatserhalt.

Achtung: Mitarbeiter können dem Übergang widersprechen (§613a Abs. 6 BGB). Wenn ein Schlüsselmitarbeiter widerspricht, bleibt sein Arbeitsverhältnis bei Ihnen — und der Käufer verliert einen wichtigen Wissensträger. Kommunizieren Sie den Übergang frühzeitig und positiv.

Bestandsaufnahme

  • [ ] Alle Verwalterverträge auf Übertragungsklauseln geprüft

  • [ ] Alle Verträge auf Sonderkündigungsrechte bei Inhaberwechsel geprüft

  • [ ] WEG-Bestellungsbeschlüsse mit Laufzeiten erfasst

  • [ ] Mietverwaltungsverträge auf Zustimmungserfordernisse geprüft

  • [ ] SEV-Verträge separat erfasst

Share Deal

  • [ ] Bestätigung: Verwalterverträge bleiben unverändert bestehen

  • [ ] Kommunikationsplan für Eigentümergemeinschaften erstellt

  • [ ] Sonderkündigungsklauseln identifiziert und Risiko bewertet

  • [ ] Informationsschreiben an WEGs vorbereitet

Asset Deal

  • [ ] Plan für WEG-Umbestellungen erstellt (Versammlung oder Umlaufbeschluss)

  • [ ] Zeitplan für Eigentümerversammlungen mit dem Closing abgestimmt

  • [ ] Bevollmächtigungslösung als Übergangsoption vorbereitet

  • [ ] Mietverwaltungseigentümer kontaktiert (Zustimmung einholen)

  • [ ] SEV-Eigentümer separat angesprochen

Mitarbeiterübergang

  • [ ] Mitarbeiter über §613a BGB informiert

  • [ ] Schlüsselmitarbeiter persönlich angesprochen

  • [ ] Widerspruchsrisiko eingeschätzt

  • [ ] Kommunikationsstrategie für das Team abgestimmt

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