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Recruiting & FachkräfteSnackable8 Min Lesezeit

Stundenlohn vs. Festgehalt: Welche Vergütungsmodelle in der HV funktionieren

Wenn Hausverwaltungen Mitarbeiter einstellen, steht die Vergütungsfrage am Anfang — und wird trotzdem oft am Ende entschieden, irgendwo zwischen „Was können wir uns leisten?" und „Was zahlt die Konkurrenz?". Dabei ist das Vergütungsmodell mehr als eine Gehaltsverhandlung. Es bestimmt, wen Sie anzieh

Stundenlohn vs. Festgehalt: Welche Vergütungsmodelle in der HV funktionieren

Mehr als eine Zahl auf dem Gehaltszettel

Wenn Hausverwaltungen Mitarbeiter einstellen, steht die Vergütungsfrage am Anfang — und wird trotzdem oft am Ende entschieden, irgendwo zwischen „Was können wir uns leisten?" und „Was zahlt die Konkurrenz?". Dabei ist das Vergütungsmodell mehr als eine Gehaltsverhandlung. Es bestimmt, wen Sie anziehen, wie motiviert Ihr Team arbeitet und ob Ihre Kosten mit Ihrem Umsatz skalieren.

In der Hausverwaltung treffen drei Welten aufeinander: Vollzeitkräfte mit Festgehalt, Teilzeitkräfte auf Stundenbasis und eine wachsende Zahl von Freiberuflern für Spezialaufgaben. Dazu kommen variable Vergütungsbestandteile, Prämienmodelle und die Frage, ob sich ein Bonus für den Sachbearbeiter lohnt, der nie ein Mandat verliert.

Jedes Modell hat seine Logik. Die Kunst liegt darin, das richtige Modell für die richtige Rolle zu wählen.

Festgehalt: Der Standard — und seine Tücken

Wie es funktioniert

Die vollständige Checkliste mit allen Prüfpunkten steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung — siehe Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Ein Festgehalt ist ein monatlich gleichbleibender Bruttobetrag, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Geschäftsergebnis. Der Mitarbeiter hat Planungssicherheit, der Arbeitgeber kalkulierbare Kosten.

Wo Festgehalt Sinn ergibt

  • Objektbetreuer und Sachbearbeiter: Die Kernbelegschaft Ihrer Verwaltung arbeitet in der Regel mit Festgehalt. Die Aufgaben sind fortlaufend, die Arbeitszeit ist planbar, das Aufgabenspektrum ist breit.

  • Büro- und Verwaltungskräfte: Empfang, Poststelle, Assistenz — klassische Festgehalts-Positionen.

  • Führungskräfte: Teamleiter und Niederlassungsleiter werden fast immer mit Festgehalt vergütet, oft ergänzt um variable Anteile.

Typische Gehaltsbänder in der Hausverwaltung (brutto/Monat, Vollzeit, Stand 2026)

  • Sachbearbeiter (Einsteiger, 0-2 Jahre): 2.800 bis 3.300 Euro

  • Sachbearbeiter (erfahren, 3-5 Jahre): 3.300 bis 3.900 Euro

  • Objektbetreuer/Verwalter (5+ Jahre): 3.800 bis 4.500 Euro

  • Teamleiter: 4.200 bis 5.200 Euro

  • Niederlassungsleiter: 5.000 bis 6.500 Euro

  • Geschäftsführer (angestellt): 6.000 bis 10.000 Euro

Diese Bänder variieren je nach Region um 10 bis 20 Prozent. München und Frankfurt liegen am oberen Rand, ländliche Regionen in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern am unteren.

Die Tücke des Festgehalts

Das Festgehalt entkoppelt Vergütung von Leistung. Ein Sachbearbeiter, der 300 WE betreut und kein Mandat verliert, verdient dasselbe wie einer, der 200 WE betreut und jedes Jahr zwei Mandate durch Unzufriedenheit verliert. Das ist ungerecht — und es setzt die falschen Anreize.

Deswegen kombinieren kluge Verwaltungen das Festgehalt mit variablen Bestandteilen.

Stundenlohn: Flexibilität mit Grenzen

Wie es funktioniert

Alle Prüfpunkte als druckbare PDF-Checkliste finden Sie im Download-Bereich unten.

Der Stundenlohn vergütet die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Wer mehr arbeitet, verdient mehr. Wer weniger arbeitet, kostet weniger.

Wo Stundenlohn Sinn ergibt

  • Teilzeitkräfte mit flexiblen Stunden: Mitarbeiter, die je nach Bedarf 10 bis 25 Stunden pro Woche arbeiten. Typisch für Buchhaltungskräfte, die nur an bestimmten Tagen im Büro sind.

  • Aushilfen in Spitzenzeiten: Saisonale Verstärkung vor dem Abrechnungslauf oder der Versammlungssaison.

  • Werkstudenten: Arbeiten per Definition auf Stundenbasis.

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob): 538 Euro pro Monat (Stand 2026), ideal für eng umrissene Aufgaben.

Typische Stundenlöhne

  • Bürokraft/Aushilfe: 13 bis 16 Euro

  • Sachbearbeitung (Teilzeit): 17 bis 22 Euro

  • Qualifizierte Buchhaltung: 22 bis 30 Euro

  • Werkstudent: 14 bis 18 Euro

Die Grenzen des Stundenlohns

Stundenlohn motiviert zur Anwesenheit, nicht zur Effizienz. Ein Mitarbeiter auf Stundenbasis hat keinen Anreiz, eine Aufgabe schneller zu erledigen — im Gegenteil, er verdient weniger, wenn er effizient arbeitet. Das ist bei operativen Standardaufgaben akzeptabel. Bei Aufgaben, die Eigeninitiative und Mitdenken erfordern, ist es kontraproduktiv.

Zudem erzeugt Stundenlohn Verwaltungsaufwand: Zeiterfassung, Stundenzettel-Prüfung, variable Gehaltsabrechnung. In einer kleinen Verwaltung mit drei Mitarbeitern ist das handhabbar. Bei 15 Mitarbeitern auf unterschiedlichen Stundenmodellen wird es komplex.

Variable Vergütung: Bonus, Prämie, Provision

Leistungsprämien für Sachbearbeiter

Tipp: Laden Sie sich die Checkliste herunter und haken Sie jeden Punkt bei der nächsten Umsetzung ab.

Eine Leistungsprämie ergänzt das Festgehalt um einen variablen Anteil, der an messbare Kriterien geknüpft ist. In der Hausverwaltung eignen sich folgende KPIs:

  • Mandatserhalt: Kein verlorenes Mandat im Kalenderjahr — Bonus X Euro

  • Eigentümerzufriedenheit: Ergebnis der jährlichen Zufriedenheitsbefragung über Schwellenwert — Bonus Y Euro

  • Fristentreue: Alle Abrechnungen fristgerecht erstellt — Bonus Z Euro

  • Neuakquise: Verwaltung bringt ein neues Mandat ein — Provision

Die Höhe der variablen Vergütung sollte zwischen 5 und 15 Prozent des Jahresbruttos liegen. Weniger ist wirkungslos, mehr erzeugt Druck und kann zu Fehlverhalten führen (Probleme werden verschwiegen, um den Bonus nicht zu gefährden).

Teamprämien

Statt individueller Boni kann eine Teamprämie sinnvoll sein. Erreicht das gesamte Team ein definiertes Ziel (z.B. Mandatserhalt-Quote über 95 Prozent), erhalten alle Teammitglieder den gleichen Bonus. Das fördert Zusammenarbeit statt interner Konkurrenz.

Gewinnbeteiligung

Für Führungskräfte und langfristige Leistungsträger kann eine Gewinnbeteiligung attraktiv sein: Ein Prozentsatz des Unternehmensgewinns wird ausgeschüttet, anteilig nach Position oder Betriebszugehörigkeit. Das schafft unternehmerisches Denken und ist steuerlich oft günstiger als eine reine Gehaltserhöhung.

Sonderfälle: Freiberufler, Minijobber und die 538-Euro-Grenze

Freiberufler und externe Spezialisten

Die passende Vorlage können Sie als Word-Dokument herunterladen — mit allen Platzhaltern zum Ausfüllen. Siehe Downloads am Ende.

Manche Aufgaben lassen sich weder über Festgehalt noch über Stundenlohn abbilden. Beispiele: Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen, Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt, IT-Administration durch einen externen Dienstleister.

Freiberufler rechnen auf Honorarbasis ab: pro Stunde (80 bis 200 Euro, je nach Qualifikation), pro Projekt oder über eine monatliche Pauschale. Die Grenze zur Scheinselbstständigkeit ist dabei stets im Auge zu behalten: Wenn der Freiberufler nur für Sie arbeitet, weisungsgebunden ist und in Ihre Betriebsabläufe integriert ist, liegt arbeitsrechtlich ein Anstellungsverhältnis vor — mit allen Konsequenzen.

Minijob

Der Minijob (538 Euro pro Monat, Stand 2026) eignet sich für klar umrissene, wiederkehrende Aufgaben mit geringem Stundenumfang: Postbearbeitung, Datenpflege, Ablage. Für qualifizierte Sachbearbeitung ist der Minijob zu knapp — weder zeitlich noch finanziell.

Praxisbeispiel: Ein Vergütungsmodell, das funktioniert

Eine Verwaltung in Nürnberg, 800 WE, sechs Mitarbeiter, hat 2024 ihr Vergütungssystem umgestellt. Vorher: alle auf Festgehalt, keine variable Vergütung, Gehaltserhöhungen nach Betriebszugehörigkeit.

Das neue Modell:

  • Festgehalt als Basis, orientiert an den Marktbändern für die jeweilige Position.

  • Individuelle Leistungsprämie (bis zu 10 Prozent des Jahresbruttos), geknüpft an drei messbare Kriterien: Mandatserhalt, Fristentreue bei Abrechnungen, Ergebnis der Eigentümerbefragung.

  • Teambonus (1.000 Euro pro Person), wenn die Gesamtverwaltung das Wachstumsziel erreicht.

  • Werkstudenten auf Stundenbasis (16 Euro/Stunde).

  • Buchhaltung auf Teilzeit-Festgehalt (25 Stunden/Woche), weil die Arbeitsbelastung gleichmäßig verteilt ist.

Das Ergebnis nach einem Jahr: Die Leistungsprämie wurde von vier der sechs Mitarbeiter vollständig erreicht. Die Eigentümerzufriedenheit stieg um 8 Prozentpunkte. Die Fluktuation lag bei null — im Vorjahr hatte ein Mitarbeiter das Unternehmen wegen „fehlender Perspektive" verlassen.

Der Geschäftsführer fasst zusammen: „Die variablen Kosten sind gestiegen, aber die Ergebnisse rechtfertigen es. Und die Gespräche über Geld sind ehrlicher geworden, weil beide Seiten wissen, woran die Vergütung hängt."

Vergütung als Recruiting-Instrument

Die Vergütungsstruktur beeinflusst nicht nur die Zufriedenheit bestehender Mitarbeiter, sondern auch die Attraktivität für Bewerber. Drei Grundregeln:

Transparenz schlägt Verhandlung. Verwaltungen, die ihre Gehaltsbänder offenlegen, erhalten qualitativ bessere Bewerbungen. Bewerber, die sich bewerben, obwohl sie das Gehalt kennen, sind ernsthaft interessiert. Bewerber, die das Gehalt als zu niedrig empfinden, sortieren sich selbst aus — und sparen Ihnen Zeit.

Benefits nicht unterschätzen. In der Hausverwaltung zählen andere Benefits als in der Tech-Branche: flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeit an bestimmten Tagen, Dienstwagen (bei Objektbetreuern), Zuschuss zum Deutschlandticket, betriebliche Altersvorsorge. Manche Kandidaten nehmen ein niedrigeres Gehalt in Kauf, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Entwicklung kommunizieren. Ein Einstiegsgehalt von 3.000 Euro wirkt weniger attraktiv als „3.000 Euro Einstieg, 3.600 Euro nach zwei Jahren bei positiver Entwicklung". Zeigen Sie den Gehaltsweg auf.

Sie möchten Ihr Vergütungssystem überprüfen oder ein Prämienmodell einführen? Die HV-Akademie bietet Ihnen Gehaltsvergleiche und Modellrechnungen — zugeschnitten auf Hausverwaltungen Ihrer Größe.

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